Wednesday, 19. March 2008Minderheiten
22,2% Wahlbeteiligung in unserer Gemeinde...
ok, die Abstimmung war langweilig, Gemeinderat, Kreistag und Bürgermeister war gewählt und es ging nur noch um die Stichwahl des Landrats. Aber so wenig... Die Kandidatin der SPD [1] hat übrigens gewonnen. [1] ich hätte ja gerne www.rumschoettel.de verlinkt. Seit kurz vor der Stichwahl wird die Homepage aber anscheinend nicht mehr gepflegt. Ein Schicksal, das die Seite mit ihrer Konkurrenz www.heiner-janik.de teilt. Sunday, 16. March 2008Nachprüfung
Falls man mal wieder Argumente gegen den Einsatz von Wahlcomputern braucht, sollte man sich den Link auf die Mittelbayerische Zeitung zur Wahl in Roding merken:
Wie [der Regensburger Oberstaatsanwalt] Günther Ruckdäschel mitteilte, hat diese Person, nach seinen Angaben ein Stadtratskandidat, bei vielen Leuten vorgesprochen, vor allem bei älteren Aussiedlern, die teilweise der deutschen Sprache gar nicht oder nur in geringem Maß mächtig waren. Er hat sich ihnen angeboten, ihnen bei der Wahl zu helfen, und teilweise Vollmachten ausschreiben lassen. Mit diesen ist er laut Angaben der Staatsanwaltschaft zur Stadt gegangen und hat sich die Briefwahlunterlagen aushändigen lassen. Neben der berühmteren Wahlfälschung in Dachau 2002 ein weiteres Beispiel aus Bayern, wie wichtig es ist, nach der Wahl noch echte Stimmzettel zur Nachprüfung zu haben. Es zeigt natürlich auch, wie unsicher die jetzige Form der Wahl ist, gerade der Briefwahl bei hilfsbedürftigen Wählern. Aber man kanns eben danach überprüfen. Tuesday, 11. March 2008Kompromiss?
Gute Idee, das Rauchverbot in Bierzelten erstmal wieder zu lockern und dann ab 1.1.2009 wieder uneingeschränkt durchzusetzen.
Warum nicht kompromissbereiter? Sagen wir z.B. ab dem 29.9.2008? Dann kann der Nichtraucher noch ein rauchfreies letztes Wiesnwochenende im Zelt geniessen und der Raucher muss sich bis zum Urnengang nicht über die Staatspartei aufregen. Saufen Wednesday, 27. February 2008Immer nur Liste
Unsere Kommunalpolitiker haben anscheinend mächtig Angst davor, dass wir falsch wählen. Falsch ist vor allem die andere Partei, aber ich glaube, sie haben auch Sorge vor verschenkten Stimmen und ungültigen Stimmzetteln verwirrter Wähler. Deshalb bekommen wir zur Zeit so viele Gebrauchsanweisungen "So wählen Sie richtig!". Dabei gibts die gleiche -- und vollständige -- Information auch beim Innenministerium als Gebrauchsanweisung zum runterladen. Und so kompliziert ist es auch nicht. Ungültig wählten 2002 3,5% der Wähler, vielleicht sogar absichtlich. Beim Bundestag mit seinem einfachen Wahlrecht waren es 2005 auch schon 1,6%.
Komischerweise macht wirklich keine der Anweisungen auf die Möglichkeiten aufmerksam, die das Wahlrecht so kompliziert machen. Jeder will nur dafür sorgen, dass seine Liste angekreuzt wird und ansonsten wird dunkel von "Stimmen verloren gehen!" geraunt. Das Kumulieren oder Häufeln erwähnen sie noch gelegentlich. Das bedeutet, dass ich meine 20 Stimmen für den Gemeinderat auf unterschiedliche Kandidaten der Liste verteilen kann. (20 Stimmen und Sitze im Gemeinderat sind es, weil hier zwischen 5000 und 10000 Leute wohnen, andere Gemeinden haben mehr oder weniger.) Falls ich also überzeugter Unionswähler bin, aber unbedingt den Herrn auf Platz 19 im Rat haben möchte statt der 18 Menschen über ihm, gebe ich ihm maximal 3 Stimmen. Bei der Auszählung hat dann der Herr Nr. 19 drei Stimmen und der Rest keine. Damit dabei aber das Parteiinteresse nicht verloren geht, wird immer darauf hingewiesen, dass ich auch noch ein Kreuzerl bei der Liste machen soll. Tu ich das, bekommt der Herr Nr. 19 drei Stimmen und meine restlichen Stimmen bekommen die ersten 17 Leute von der Union. Jeder allerdings nur eine, ausser er ist mehrfach auf der Liste aufgeführt. Sollte ich dagegen alle Unionsleute mögen ausser dem Herrn Nr. 3, muss ich mir die Mühe machen, allen anderen Leuten der Liste ein Kreuzerl, eine 2 oder eine 3 vor den Namen zu malen. Dann bekommen die diese Anzahl der Stimmen, und der Herr Nr. 3 geht leer aus. Ich dachte eigentlich, man könnte den Herrn Nr. 3 auch einfach streichen, aber weder die Broschüre vom Innenministerium noch die von der Landeszentrale für politische Bildung erwähnen das... Was wirklich niemand erwähnt, ist Panaschieren. Dabei wäre das doch gerade ideal für engagierte Politiker, deren Stellung in der Partei nicht für einen vernünftigen Listenplatz gereicht hat. Z.B. haben bei uns zwei Nachwuchsliberale für den Kreistag zusammengelegt und eine Postkarte mit ihren persönlichen Vorzügen gedruckt. Der eine mag mit Platz 4 noch Chancen haben, einen der 70 Sitze im Kreistag zu bekommen, der andere mit Platz 35 ist auf persönliche Kreuzerl angewiesen. Für die wäre Panaschieren ideal. Das heisst nämlich, dass ich nicht innerhalb der Liste kreuzeln muss. Ich darf da auch raus. Das wäre die Gelegenheit für Nr. 35, auch mal in fremden Gewässern zu fischen: "Machen Sie halt Ihr Kreuz bei der CSU wenn sie das so von klein auf gewohnt sind, aber malen Sie auch bei mir eine 3 davor. Weil ich persönlich so gut bin!". Würde ich das tun, hätte er drei Stimmen und die restlichen Stimmen gehen an die CSU. Ganz besonders gut informierte Wähler, die sich jeden Bewerber genau anschauen und kennen, können natürlich auch kreuz und quer über den Zettel ihre Stimmen verteilen, ohne ein Reststimmenkreuz für eine Liste zu machen. Dann aber schön mitzählen und die 20 vollmachen, weil sonst "gehen Stimmen verloren", aber wenn einer alle Kandidaten kennt und bewusst nur 18 Stimmen verteilt, weil er alle anderen doof findet, ist das eigentlich kein echtes "verlieren". Wer über 20 kommt, dessen Zettel ist ungültig. Und bei Kreistagswahlen (da sinds ja 70), wird es echt schwierig. Kultig stell ich mir übrigens eine Wahl in ganz winzigen (oder politisch sehr geschlossenen) Dörfern vor, die nur einen Wahlvorschlag oder gar keinen haben. Dort darf man den Namen seines Lieblings dann per Hand eintragen... Alle sind zufrieden
Das ist schön, da zerreisst das Verfassungsgericht den Nordrhein-Westfalen ihr Schnüffelgesetz und erklärt die Landesregierung und die Mehrheit des Landtages in NRW für Verfassungsbrecher und trotzdem ist hier jeder glücklich mit dem Urteil. Unsere Justizministerin zum Beispiel freut sich
Justizministerin Merk zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Mit dem neuen Recht auf Computerdaten-Schutz trägt Karlsruhe den Zeichen der Zeit Rechnung - gleichzeitig eröffnet es uns die Möglichkeit der Online-Durchsuchung im strafrechtlichen Bereich" Und unser Innenminister Herrmann sieht auch alles bestätigt, was er schon immer gesagt haben will: "Schon auf den ersten Blick ist aber klar, dass die Grundlinien des bayerischen Gesetzentwurfs voll mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmen." Im Gegensatz zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz lege die vom Ministerrat beschlossene Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes bereits jetzt enge inhaltliche und verfahrensmäßige Voraussetzungen für die Online-Datenerhebung fest. Mein erster Blick sieht ja ein bisschen anders aus. Gerade die Versuche, ein staatliches Schadprogramm durch die Hintertüre einzuführen, wurden anscheinend in Karlsruhe erkannt. Die raffinierte Unterscheidung zwischen "richtigem Schnüffeln" und "bisschen mithören" konnten die Richter wohl nicht nachvollziehen: Wird ein komplexes informationstechnisches System zum Zweck der Telekommunikationsüberwachung technisch infiltriert („Quellen-Telekommunikationsüberwachung“), so ist mit der Infiltration die entscheidende Hürde genommen, um das System insgesamt auszuspähen. Die dadurch bedingte Gefährdung geht weit über die hinaus, die mit einer bloßen Überwachung der laufenden Telekommunikation verbunden ist [Urteil, Absatz 188] Damit sollten auch der Light-Version der Online-Durchsuchung, die in Bayern ja vielleicht durchgeführt, oder aber dementiert, mindestens aber für verfassungskonform gehalten und auch schon verbuchhaltet wird, ein paar Hindernisse in den Weg gelegt worden sein. Schön finde ich auch, dass Vokabeln, die bisher nur zur Rechtfertigung staatlicher Spanner verwendet wurden, auch mal in bürgerfreundlichem Kontext gebraucht werden. Auch von Innenministern geht eine Gefährdung aus und staatliche Massnahmen können Gefährdungslagen für die Untertanen schaffen: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geht über den Schutz der Privatsphäre hinaus. Es gibt dem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen [...] Eine derartige Gefährdungslage kann bereits im Vorfeld konkreter Bedrohungen benennbarer Rechtsgüter entstehen, insbesondere wenn personenbezogene Informationen in einer Art und Weise genutzt und verknüpft werden können, die der Betroffene weder überschauen noch verhindern kann. [Absatz 137]
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