Das ist schön, da
zerreisst das Verfassungsgericht den Nordrhein-Westfalen ihr Schnüffelgesetz und erklärt die Landesregierung und die Mehrheit des Landtages in NRW für Verfassungsbrecher und trotzdem ist hier jeder glücklich mit dem Urteil. Unsere Justizministerin zum Beispiel
freut sichJustizministerin Merk zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Mit dem neuen Recht auf Computerdaten-Schutz trägt Karlsruhe den Zeichen der Zeit Rechnung - gleichzeitig eröffnet es uns die Möglichkeit der Online-Durchsuchung im strafrechtlichen Bereich"
Und unser Innenminister Herrmann
sieht auch alles bestätigt, was er schon immer gesagt haben will:
"Schon auf den ersten Blick ist aber klar, dass die Grundlinien des bayerischen Gesetzentwurfs voll mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmen." Im Gegensatz zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz lege die vom Ministerrat beschlossene Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes bereits jetzt enge inhaltliche und verfahrensmäßige Voraussetzungen für die Online-Datenerhebung fest.
Mein erster Blick sieht ja ein bisschen anders aus. Gerade die Versuche, ein staatliches Schadprogramm durch die Hintertüre einzuführen, wurden anscheinend in Karlsruhe erkannt. Die raffinierte Unterscheidung zwischen "richtigem Schnüffeln" und "bisschen mithören" konnten die Richter wohl nicht nachvollziehen:
Wird ein komplexes informationstechnisches System zum Zweck der Telekommunikationsüberwachung technisch infiltriert („Quellen-Telekommunikationsüberwachung“), so ist mit der Infiltration die entscheidende Hürde genommen, um das System insgesamt auszuspähen. Die dadurch bedingte Gefährdung geht weit über die hinaus, die mit einer bloßen Überwachung der laufenden Telekommunikation verbunden ist [Urteil, Absatz 188]
Damit sollten auch der Light-Version der Online-Durchsuchung, die in Bayern ja
vielleicht durchgeführt, oder aber
dementiert, mindestens aber für
verfassungskonform gehalten und auch schon
verbuchhaltet wird, ein paar Hindernisse in den Weg gelegt worden sein.
Schön finde ich auch, dass Vokabeln, die bisher nur zur Rechtfertigung staatlicher Spanner verwendet wurden, auch mal in bürgerfreundlichem Kontext gebraucht werden. Auch von Innenministern geht eine Gefährdung aus und staatliche Massnahmen können Gefährdungslagen für die Untertanen schaffen:
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geht über den Schutz der Privatsphäre hinaus. Es gibt dem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen [...] Eine derartige Gefährdungslage kann bereits im Vorfeld konkreter Bedrohungen benennbarer Rechtsgüter entstehen, insbesondere wenn personenbezogene Informationen in einer Art und Weise genutzt und verknüpft werden können, die der Betroffene weder überschauen noch verhindern kann. [Absatz 137]