Ich
sagte es doch, sie schaffen es nicht! Die Länderkollegen im Bundesrat haben den bayerischen Vorstoss zum Verbot von Killercomputerspielen, Killergotchaspielen und von Pornoverkauf an Jung und Alt
einstimmig bis Herbst vertagt.
Zum Pornoverbot haben sie anscheinend garnichts gesagt, das war ja auch eher eine unerwünschte Nebenwirkung des Beckstein'schen Aktionismus. Bei der Gewaltverherrlichung fanden sie den bisherigen
§131 wohl einfach ausreichend.
In Sachsen, dem anderen Freistaat, verletzt Gotcha übrigens nicht die Menschenwürde. Dort dauert es zwar über 4 Jahre, bis ein
Gericht ein Landratsamt davon überzeugen konnte, aber inzwischen weiss man dort, dass man in Bautzen eine
Halle zum Spielen betreiben darf.
Und sonst?
T-Online und Arcor speichern IP-Adressen ihrer Kunden nur noch für eine Woche,
steht bei Heise, sehr zum Leidwesen interessierter Strafverfolger und Urheberrechtsgeschädigter. Manche finden, auch das sei noch zu lange, schliesslich darf man ohne Grund ja eigentlich nichtmal eine Sekunde lang speichern. Andererseits soll man den Providern ja schon noch eine Chance geben, Fehler zu suchen und 1 Woche halte ich auch auf
diesem Server für einen guten Kompromiss.