Sonntag, 10. Juli 2011Websites, die mich verfolgenIch glaube, das wird nichts mit dieser track me not-Kampagne der Browserhersteller. Oder der deutschen Form "[x] Websites mitteilen, dass ich nicht verfolgt werden möchte".
Sie machen es einem aber auch nicht leicht. Ich zum Beispiel bin ja eigentlich schon sehr bemüht, in solchen Dingen auf dem Laufenden zu bleiben. Hab auch kurz nach Entdeckung des "X-Do-Not-Track"-Headers begonnen, den umzusetzen. Heute fällt mir bei der Routinekontrolle meiner Browserdaten auf, dass da ein neuer Eintrag im Header ist : DNT. Nach langem Suchen konnte ich dann auch rausfinden, wozu der gut ist. Das ist der Ersatz für X-Do-Not-Track, beschrieben in einer gut versteckten W3C Member Submission und einem fast geheimen IETF Internet Draft. Die Suche in der Gegenrichtung, "Was bewirkt dieses 'verfolge mich bitte nicht' und wie setzt ein Serverbetreiber das um?" verlief völlig im Sande, ausser nebulösem "Diese Funktion soll den Nutzern mehr Kontrolle über das Tracking ihres Online-Verhaltens geben" war nichts rauszubekommen. Ich fürchte, ein derart schwach kommuniziertes Tool zum angeblichen Schutz der Surfer wird eher wenig Beachtung finden. Dabei haben doch immerhin ein paar Prozent der User dieses Häkchen gesetzt oder per Noscript (da findet mans unter noscript.donottrack.enabled in about:config) oder Adblock (in den Filtern nach "donottrack" suchen) zusätzlich zum Firefox aktiviert. Vermutlich haben einige davon das sogar mit Absicht gemacht, die sollte man nicht enttäuschen, indem die Gegenseite das mangels Information nicht umsetzt...
Geschrieben von Max
in Bastelspass, Computerpolitik, Überwachung
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Donnerstag, 9. Juni 2011RundumerkennungWer Gesichtserkennung für was unheimliches hält und sich mal richtig gruseln möchte, kann sich mit INDECT beschäftigen. Einem Forschungsprojekt der EU, das der Sicherheit der Menschen im urbanen Umfeld dient. Die erforschen da Systeme, die den öffentlichen physischen und virtuellen Raum überwachen und automatisiert auf abnormales (was sie in diesem Kontext als "kriminell" verstanden wissen möchten) Verhalten hin abscannen. Also zum Beispiel, wenn sich Randalierer zusammenrotten oder Leute im Internet schmutzige Dinge verabreden. Und wenn die Vorhersage des Verhaltens mal doch nicht klappt, will man wenigstens fast live dabei sein, wenn einer einen Koffer auf dem Bahnhof stehen lässt und dann wegrennt. Und natürlich forscht man an der Zusammenführung diese Informationen. Man möchte ja wissen, wer sich da zusammenrottet, wo er herkam, mit wem er in Beziehung steht, was er schreibt und ob er zu Kriminalität neigt. Dazu beschäftigen sie sich mit Kameras und Mikrophonen (die braucht man z.B., um das Splittern von Glas per Spektralanalyse erkennen), Gesichts-, Ohr und Iriserkennung, mit der Analyse von Chats, dem Zuordnen anonymer Texte zu einem Autor (oder zumindest zu einer Gruppe nach Alter, Abstammung, Geschlecht und Persönlichkeitsmerkmalen), Ortungstechniken mit festen oder mobilen selbständigen Ortungsgeräten und mit der Interaktion innerhalb eines Schwarms von Aufklärungsdrohnen. Mittwoch, 6. April 2011Keiner wollte sperrenIch bin froh, dass die Koalition endlich der Haltung des Netzrates der CSU gefolgt ist und auf Internetsperren verzichtet! Eigentlich frage ich mich, jetzt wo parteiübergreifend alle so glücklich sind, endlich löschen zu dürfen statt sperren zu müssen, warum die nicht schon viel früher draufgekommen sind. Anregungen zum Nachdenken hätte es ja genug gegeben. Aber immerhin, man muss schon auch anerkennen, wenn jemand irgendwann dazulernt. Allerdings sollte man für die Nachwelt vielleicht festhalten, dass von den Parteien im Bundestag ursprünglich einzig die FDP und die Linke eindeutig gegen Sperren war. SPD und CDU/CSU haben das Gesetz beschlossen und die Grünen konnten mit 1/3 Enthaltungen bei der Abstimmung auch keine so richtig klare Linie gegen das von der Leyen'sche Zensurgesetz finden. Montag, 31. Januar 2011Landestrojaner mit ScreenshotIch hab unserem Innenminister ja schon vor 2 Jahren nicht geglaubt, als er seinen Landestrojaner mit Gefasel von "terroristischen Vereinigungen" und "Verhinderung von Bombenanschlägen" begründet hat. Inzwischen wissen wir, dass seine Untergebenen das Ding auch gegen Verdächtige einsetzen, die bandenmässig Betäubungsmittel ins Ausland verkaufen sollen. Illegalerweise übrigens. Falls ein Richter eine Abhörsoftware für Skype genehmigt, greifen die Hüter der inneren Sicherheit vom LKA schon gern die Gelegenheit beim Schopf und machen nebenbei Screenshots im 30-Sekunden-Takt, sobald der Überwachte seinen Firefox startet. Kein sehr elegantes Verfahren und nicht sonderlich effektiv, finde ich, aber billig zu haben. Und einen Karriereknick wegen illegaler Polizeimassnahmen muss ein Beamter in Herrmanns Reich sicher nicht fürchten... Dienstag, 2. März 2010Verfassungswidrig und nichtigMeine Lieblingsstellen aus dem Urteil des Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung: Zwar ist eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.und Demzufolge können die Vorschriften auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet werden, sondern verbleibt es bei der gesetzlichen Regelfolge der Nichtigerklärung. Ich hab jetzt leider keine Stelle gefunden, wo für die Verfassungsbrecher Bussgeld oder Haft gefordert wird. Oder Heute Abend wirds sicher wieder jede Menge Leute geben, die sich routiniert darüber freuen, dass dieses wegweisende Urteil endlich Rechtssicherheit schafft, wie weit man als Gesetzgeber die Verfassung belasten darf. Unser Innenminister fängt schonmal damit an. Die Reaktion ist verständlich. Man hat es leichter im Leben wenn man in jedem Strafzettel nur einen wichtigen Hinweis sieht, dass man grundsätzlich schon richtig parkt, lediglich bei der Interpretation dieser blau-roten durchge-x-ten Schilder am Strassenrand von der StVO leicht abweicht.
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