Wednesday, 30. July 2008Sportnetz
Neben den bisher bekannten Netzformen Irannetz (ohne Israel, Pornos und Christentum), Saudinetz (ohne Pornos und Christentum), Myanmarnetz (ohne Demokratie) und Deutschnetz (ohne Nazipropaganda) haben die Erbauer der grossen chinesischen Firewall jetzt das Sportnetz (ohne alles ausser Sport) entwickelt. Das Internationale Olympische Komitee findet die Idee gut ausreichend:
Nach Darstellung [des Chefs der IOC-Pressekommission Kevan] Gospers bezieht sich der versprochene freie Internetzugang thematisch nur auf "Sportwettbewerbe", und nicht "notwendigerweise auf den freien Zugang und die Berichterstattung über alles, was mit China zu tun hat". Thursday, 3. July 2008Datenauslieferung
Tja, liebe Mit-YouTube-Nutzer, jetzt sind alle unsere Daten bei der Filmindustrie. Falls also jemand mal ein Video seiner Lieblingsband raubkopierenderweise hochgeladen hat oder seinen letzten Urlaubsfilm mit zeitgenössischer Musik unterlegt hat, das wird jetzt von Viacom ausgewertet. Denen gehört zum Beispiel MTV oder Paramount Pictures. Falls Ihr nur Musik der von der GEMA vertretenen Künstler genommen habt, sollte das ok sein, weil das darf man ja anscheinend...
Ob die damit was anfangen weiss ich natürlich nicht. Zunächst geht es ihnen darum, dass YouTube ihnen so viele Kunden wegnimmt, weil ja niemand mehr MTV ansieht, wenn er auch bei YouTube alle neuen Clips ansehen kann. Das hat Viacom bisher mindestens 1 Milliarde Dollar gekostet: Plaintiffs allege that those are infringements which YouTube and Google induced and for which they are directly, vicariously or contributorily subject to damages of at least $1 billion [...] ("Plaintiff" ist übrigens ein "Kläger") Jetzt sind sie natürlich sauer und wollen die Behauptung widerlegen, YouTube hätte nur einen ganz geringen Anteil raubkopierter Inhalte und sei in erster Linie durch selbstgefilmte und selbstvertonte legale Videos gross geworden. Und dazu brauchen Sie sämtliche Logs. Nicht nur wer was wann hochgeladen hat, sondern auch, wer sich das angesehen hat. Selbst von gelöschten Videos und "privaten" (gibts sowas da?) wollen sie das wissen. Und Youtubes Besitzer Google muss die Daten hergeben. Alle, zumindest wenns beim Spruch des greisen Bundesrichters bleibt. Feinsinnigerweise argumentiert der auch noch mit Googles eigener Vorstellung, dass ja nichts dabei ist, Logs mit IP-Adresse und YouTube-Accountname 18 Monate zu speichern, weil das sei ja völlig anonym: Defendants do not refute that the “login ID is an anonymous pseudonym that users create for themselves when they sign up with YouTube” which without more “cannot identify specific individuals” (Pls.’ Reply 44), and Google has elsewhere stated: We . . . are strong supporters of the idea that data protection laws should apply to any data that could identify you. The reality is though that in most cases, an IP address without additional information cannot. Selbst braven Menschen (unterstellen wir mal, Google sei brav), die niemals Daten missbrauchen würden, kann es also passieren, dass ihnen ihre Daten abhandenkommen. Sei es bei einem Diebstahl, oder durch Gerichtsbeschluss. Und dann wäre es einfach die beste Lösung, diese Daten nicht zu haben oder wenigstens richtig anonymisiert, also ohne Usernamen und ohne IP-Adresse. Fleissiges rumwühlen in den Logs um das eigene Angebot zu verbessern ist auch mit kurzfristigen Daten möglich und die Sicherheit eines Servers steigt nicht, wenn man Besucher und Angriffe des letzten Jahres nachvollziehen kann. Zumindest bei uns wird kein Mensch gezwungen, diese Logs zu führen. Manche halten das sogar für illegal und man wird sicher nicht bestraft, wenn man keine Logs hat. Mit der Vorratsdatenspeicherung hat das auch nichts zu tun, da geht es ja nicht um die Logs des Webservers, sondern um die des Internetproviders. Man wird also auch in absehbarer Zeit diese Daten nicht speichern müssen. Hoffentlich liefert Google die zwölf Terabyte wenigstens in möglichst unsortierter Form ab. Auf Papier oder so. Es scheint ja eine Eigenart des amerikanischen Rechts zu sein, dass im Zivilverfahren der Beklagte zwar ganz viele eigene Unterlagen an den Kläger rausgeben muss, die wichtigen Beweise aber in einem Stapel Altpapier verstecken darf. Zumindest beginnt im Film jede Anwaltskarriere damit, dass der Held und seine Praktikantenkollegen am Boden sitzen und Papiere sortieren und der zukünftige Staranwalt das entscheidende Dokument rausfischt. Mehr dazu bei Heise, Gulli und im Gerichtsbeschluss. Sunday, 13. April 2008Ästhetik
Ich glaube, sie reden einfach aneinander vorbei...
Wenn unser Ministerpräsident die Spieleentwickler motivieren will, sagt er zur Eröffnung des Kongresses "Munich Gaming": Als Standort für die Entwicklung und Produktion pädagogisch wertvoller, qualitativ hochwertiger und ästhetisch und inhaltlich anspruchsvoller Spiele hat Bayern große Chancen. Und wenn Spielentwickler Werbung für ihr neues Spiel machen, sagen sie Die Entwickler legen übrigens auch Wert darauf, dass man in Warhammer Online besonders effektvoll rauben und brandschatzen kann - wer mag, zerstört nach Herzenslust Haustüren, schlägt Fenster ein und legt Feuer in der Bank. Vermutlich ist es die unterschiedliche Begrifflichkeit von "Ästhetik" und "inhaltlich anspruchsvoll", was die Leute trennt. Obwohl ja auch Beckstein eigentlich Killerspiele in real live schon lustig findet... Sunday, 30. March 2008Zwei Fragen, eine Antwort
Unter der Rubrik "Spiegel Online verwechselt wirklich alles, hat aber immer einen Experten zur Hand, der seinen Senf dazugibt", finden wir heute zum Thema "britische Firmen schauen nach, was ihre Angestellten über sie im Internet schreiben":
Ausschlaggebend für die strengen Kontrollmaßnahmen sei der Versuch, ein höheres Sicherheitsbewusstsein unter Mitarbeitern zu verbreiten. Einerseits werde versucht, vertrauliche firmeninterne Informationen besser zu schützen, andererseits gehe es um Imageschutz. Denn im Internet - besonders auf Community-Seiten wie Facebook oder MySpace - würden Mitarbeiter ihre Arbeitsstätte oft nicht in besonders gutem Licht erscheinen lassen, heißt es in dem Bericht. Nicht beachtet wird dabei leider, dass zum Beispiel meine Kommentare zu meinem Arbeitgeber nicht zwingend von der Arbeit aus erstellt werden. Die meiste Zeit zum Blog-schreiben wende ich ja schon zuhause auf. Ausserdem vermisse ich den Hinweis, dass private Nutzung auch dann verboten sein kann, wenn dienstliche Nutzung notwendig ist. Falls nämlich privates verboten und dienstliches nicht nötig ist, wäre abstecken eine sinnvolle Option. "Sei diese dagegen erlaubt, habe der Arbeitgeber auch das Recht, die Online-Aktivitäten seiner Angestellten zu kontrollieren." steht leider ohne weitere Erklärung in gewissem Widerspruch zur Aussage im nächsten Absatz: "Gleichzeitig ist der Arbeitgeber aber auch dazu verpflichtet, die Geheimnisse seiner Mitarbeiter zu schützen." Ausserdem wäre ja die Kontrolle bei einem Verbot nur noch erlaubter. Insgesamt bleibt der Leser nur verwirrt zurück und fragt sich, ob er so doof ist, der Redakteur oder die Expertin. Die, vermute ich, ist unschuldig. Vermutlich hat einfach jemand die Fragen an sie ausgetauscht. Jedenfalls passt der zweite zitierte Absatz mit der Antwort nicht zum Problem, das im ersten Absatz aufgeworfen wird. Sunday, 16. March 2008Keine Filme für ChinesenBisher war YouTube wohl eher das Portal, in dem die chinesische Jugend Westler dabei beobachten durfte, wie sie dekadente Rituale durchführen. Politisch und gesellschaftlich also völlig unbedenklich. Aber kaum kommt mal was über Tibet, wirds gesperrt.
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