Unter der Rubrik "Spiegel Online verwechselt wirklich alles, hat aber immer einen Experten zur Hand, der seinen Senf dazugibt",
finden wir heute zum Thema "britische Firmen schauen nach, was ihre Angestellten über sie im Internet schreiben":
Ausschlaggebend für die strengen Kontrollmaßnahmen sei der Versuch, ein höheres Sicherheitsbewusstsein unter Mitarbeitern zu verbreiten. Einerseits werde versucht, vertrauliche firmeninterne Informationen besser zu schützen, andererseits gehe es um Imageschutz. Denn im Internet - besonders auf Community-Seiten wie Facebook oder MySpace - würden Mitarbeiter ihre Arbeitsstätte oft nicht in besonders gutem Licht erscheinen lassen, heißt es in dem Bericht.
"Eine derartige Überwachung wäre auch in Deutschland gesetzlich legitim", erklärt Verena Eckert, Rechtsexpertin der Münchner IT-Recht-Kanzlei im Gespräch mit dem Internetdienst pressetext. Entscheidendes Kriterium sei, ob das Unternehmen seinen Beschäftigten überhaupt eine private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz gestatte. Wenn ein Internetzugang für dienstliche Zwecke nicht unbedingt notwendig sei, könne das Unternehmen private Nutzung generell verbieten. Sei diese dagegen erlaubt, habe der Arbeitgeber auch das Recht, die Online-Aktivitäten seiner Angestellten zu kontrollieren.
Nicht beachtet wird dabei leider, dass zum Beispiel meine Kommentare zu meinem Arbeitgeber nicht zwingend von der Arbeit aus erstellt werden. Die meiste Zeit zum Blog-schreiben wende ich ja schon zuhause auf. Ausserdem vermisse ich den Hinweis, dass private Nutzung auch dann verboten sein kann, wenn dienstliche Nutzung notwendig ist. Falls nämlich privates verboten und dienstliches nicht nötig ist, wäre abstecken eine sinnvolle Option.
"Sei diese dagegen erlaubt, habe der Arbeitgeber auch das Recht, die Online-Aktivitäten seiner Angestellten zu kontrollieren." steht leider ohne weitere Erklärung in gewissem Widerspruch zur Aussage im nächsten Absatz:
"Gleichzeitig ist der Arbeitgeber aber auch dazu verpflichtet, die Geheimnisse seiner Mitarbeiter zu schützen."
Ausserdem wäre ja die Kontrolle bei einem Verbot nur noch erlaubter.
Insgesamt bleibt der Leser nur verwirrt zurück und fragt sich, ob er so doof ist, der Redakteur oder die Expertin. Die, vermute ich, ist unschuldig. Vermutlich hat einfach jemand die Fragen an sie ausgetauscht. Jedenfalls passt der zweite zitierte Absatz mit der Antwort nicht zum Problem, das im ersten Absatz aufgeworfen wird.