Wednesday, 25. April 2007Gartendurchsuchung online
Den Bundestrojaner gibts also schon, seit 2 Jahren schnüffeln unsere Geheimdienste damit rum und Grundlage ist eine Dienstanweisung vom Schily.
Aber es ist alles in Ordnung, weil Grundrechte werden nicht berührt und Terroristen chatten eh üblicherweise im Garten: Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2007, wonach für die Online-Durchsuchungen im Bereich der Strafprozessordnung eine formalgesetzliche Grundlage gefordert wurde, gelte für den nachrichtendienstlichen Einsatz nicht, erklärte der Vertreter des Kanzleramts. Man sehe in dem Vorgehen der Nachrichtendienste auch keine Eingriffe in die Artikel 10 und 13 des Grundgesetzes (GG): Da man nur auf Festplatten, aber nicht auf eine laufende Kommunikation zugreife, werde Artikel 10 (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) nicht berührt. Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Artikel 13 regele, werde nicht berührt, da es nicht um die Überwachung innerhalb der Wohnung stattfindender Vorgänge gehe, sondern etwa Laptops auch im Freien benutzt werden könnten. Ja dann ist ja alles in Ordnung. Hätte man aber auch gleich sagen können... Der Rest der Bundestagsmeldung ist einfach irgendwie surreal. Die FDP überlegt ernsthaft, ob vielleicht doch Computer geschützt sein können, bei schlechtem Wetter zum Beispiel Zudem würden Computer auch in geschlossenen Räumen ohne öffentlichen Zugang benutzt - damit sei Artikel 13 GG berührt. Und die Union findet eigentlich nichts schlimmes dabei, im bösen Internet auch ein bisschen böse zu sein Sie regte jedoch an, über eine Neuregelung des Artikels 13 GG nachzudenken und stellte die Frage, ob nicht der bisherige Schutzbereich der Wohnung auch Computer umfassen sollte. Allerdings gelte: Wer auf die Sicherheit des Internets vertraue, sei "arm dran". Wer mehr darüber lesen will, findet im rabenhorst einen guten Beitrag und ein paar Links zum Thema. Thursday, 19. April 2007Schöne Wortwahl
Aufgerüttelt von Überschriften wie
UMSTRITTENER GESETZENTWURF: Kabinett beschließt Vorratsdatenspeicherung Scharfe Reaktionen auf Kabinettsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung Kabinett: Umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschlossen Mehr Grundrechtsschutz bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen Wer sich die 190seitige Erklärung zum verbesserten Schutz unserer Grundrechte nicht antun möchte, findet übrigens bei der Zeit eine recht schöne Übersicht über die Pläne zur weiteren Verbesserung der inneren Sicherheit und den Stand der Umsetzung. Da vor allem unser Innenminister die treibende Kraft dahinter ist, haben die Leute bei der Zeit ihn auch in der Überschrift geehrt: Tuesday, 10. April 2007Höchstmaß an Datenschutz
Nichtmal eine Woche nach Eröffnung der Antiterrordatei hat der Focus schon Informationen über deren Inhalte. Dass der Herr Kurnaz dort gespeichert ist, sollte ja niemanden verwundern, die ganze Geschichte baut ja auf dem Prinzip auf "Leute von denen wir glauben, dass sie selbst, oder Leute die sie kennen ...". Verwunderlich ist vielmehr, dass der Focus das aus irgendwelchen Quellen erfährt und dann dazu auch von Bremer Sicherheitsbehörden Auskunft erhält:
Sicherheitsexperten in Bremen verweisen auf die Bundesbehörden. Ein hochrangiger Bremer Beamter sagte zu FOCUS: "Von uns hat Kurnaz niemand in die Anti-Terror-Datei eingestellt." Vielleicht ist das auch eine Ente vom Focus, bei dessen bekannter Nähe zu unseren Sicherheitsorganen ist das aber eher unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher erscheint mir eher, dass entgegen Schäubles Meinung über seine neue Datensammlung Zum anderen gewährleistet sie ein Höchstmaß an Datenschutz. Dieser Punkt ist mir besonders wichtig, da gelegentlich behauptet wird, die Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung gingen stets zulasten des Datenschutzes und der Freiheitsrechte. die Daten halt doch nicht gegen Verrat und Verkauf gesichert sind. Man sollte diesen Typen von den Geheimdiensten keine weiteren Daten anvertrauen. Sie können einfach nicht darauf aufpassen... Interessant wäre ja noch, ob die Focus-Info "ihn unter Ziffer 1b -- Mitglied einer unterstützenden Gruppierung -- in die neue Anti-Terror-Datei aufzunehmen" schon aus der "erweiterten Grunddatei" kommt, auf die Behörden nur auf Anfrage und mittels eines so genannten Verschlusssachen-Netzes, das es ermöglicht, auch bis zum Geheimhaltungsgrad "Geheim" eingestufte Daten in der Antiterrordatei sicher zu verarbeiten Zugriff haben. Saturday, 24. March 2007Bundestrojaner kommen doch rein
Tja, da schrieb ich vor 5 Wochen noch euphorisch "Bundestrojaner müssen draussen bleiben". Dabei hab ich in meiner Unwissenheit völlig übersehen, dass es hier nur um die Polizei geht. Bis dahin dachte ich, dass es auch für andere Dienste gilt und gerade deshalb z.B. die Regierung in NRW es für nötig hält, auch ihren Landesverfassungsschützern diese Möglichkeit per Gesetz zu geben.
Dabei stimmt das garnicht. Die Bundesdienste dürfen das ja schon lange! Auf Grundlage des Gesetzes zum Bundesverfassungsschutzes sowie einer geheimen Dienstanweisung die die dort genannten Mittel präzisiert, betreiben die schon die Online-Durchsuchungen. Zumindest sind sie der Ansicht, dass sie dürfen. Ob sie es machen und wenn ja in welchem Umfang, ist natürlich geheim. Ich bin froh, dass auch der Regierung das ganze ein bisschen unheimlich ist. Sie sind sich nämlich zwar ganz sicher, dass sie das dürfen, wollen aber auch nochmal über ein Gesetz nachdenken, das die heimliche Durchsuchung meiner Festplatte nochmal ausdrücklich erlaubt... Völlig unklar ist mir, wie der Herr Wiefelspütz das ganze Vorgehen mit "Wir machen das in einer offenen und fairen Diskussion und in einem transparentem Diskussionsprozess, kontrolliert durch die Öffentlichkeit und im letzten Wort vom Bundesverfassungsgericht" umschreiben kann. Schliesslich hätte man ja schon in dem Bericht vom 28.12.06 den Satz "Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über in Ermittlungsverfahren durchgeführte Online-Durchsuchungen vor." noch um "Wir dürfen Ihnen aber nicht sagen, ob und wie viele geheime Durchsuchungen unsere Geheimdienste auf Grundlage geheimer Anweisungen machen." ergänzen können. Das wäre auch für den rechtsunkundigen Parlamentarier und Bürger irgendwie offener rübergekommen. Links dazu: Bundestags-FDP Bundestagsgrüne Handelsblatt Heise Spiegel Monday, 5. February 2007Bundestrojaner müssen draussen bleiben
Nach dem erfreulichen Urteil des BGH, dass die Polizei nicht das Recht hat, meinen Computer online zu durchsuchen hat unser Innenminister natürlich schnell reagiert und will sich halt das Gesetz so weit umschreiben lassen, dass es passt.
Zeit mal wieder meinen Lieblingslink zu diesem Thema hier unterzubringen: Ein Aufsatz von Burkhard Hirsch in der Zeit zum Thema "grosser Lauschangriff". Der ist zwar schon ziemlich alt, ist aber eigentlich immer aktuell. Mir tuts ja richtig Leid, dass ich früher das "Freiheitlich" bei der FDP nie so richtig wahrgenommen habe und immer nur deren Wirtschaftsliberalismus gesehen hab. Ein Zitat aus der "Abweichende Meinung" zweier Richterinnen des BGH zum damaligen Urteil finde ich auch einfach passend: "Inzwischen scheint man sich an den Gedanken gewöhnt zu haben, dass mit den mittlerweile entwickelten technischen Möglichkeiten auch deren grenzenloser Einsatz hinzunehmen ist. Wenn aber selbst die persönliche Intimsphäre, manifestiert in den eigenen vier Wänden, kein Tabu mehr ist, vor dem das Sicherheitsbedürfnis Halt zu machen hat, stellt sich auch verfassungsrechtlich die Frage, ob das Menschenbild, das eine solche Vorgehensweise erzeugt, noch einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie entspricht. Umso mehr ist Art. 79 Abs. 3 GG streng und unnachgiebig auszulegen, um heute nicht mehr den Anfängen, sondern einem bitteren Ende zu wehren." Nachtrag 7.2.: Soeben ist ja die Frau Zypries auch in meiner Achtung gestiegen. Im Gegensatz z.B. zum BKA-Chef Zierke mit seiner Aussage "Die Online-Durchsuchung ist unerlässlich für die Strafverfolgung. Wir finden heute im Internet Bombenbauanleitungen, Aufträge für die Durchführung von Anschlägen, die Rekrutierung junger Menschen zum Dschihad. Das Internet ist das entscheidende Kommunikationsmittel des internationalen Terrorismus und die Szene arbeitet hoch konspirativ, das heißt sie arbeitet verdeckt, sie verschlüsselst, anonymisiert." "Wir werden den Beschluss des Gerichts erst einmal genau prüfen. Aus meiner Sicht müssen die Praktiker, also die Strafverfolgungsbehörden, sehr genau darlegen, warum sie zwingend erforderlich Computer ohne das Wissen der Beschuldigten durchsuchen wollen. Wenn dies geschehen ist, müssen wir uns überlegen, welche Folgen dieser erhebliche Eingriff in die Privatsphäre haben könnte. [...] Es geht eben nicht um Internet, Online-Anwerbungen für Terroristen, Kinderpornochats und Bombenbauanleitungen. Es geht bei der online-Durchsuchung darum, den Rechner mit all seinen dort gespeicherten Daten, die womöglich auch nie für irgendeinen Kommunikation bestimmt waren, zu filzen. Und es geht vor allem darum, dass diese virtuelle Hausdurchsuchung heimlich passieren soll. Das wovon Herr Zierke erzählt, die Überwachung der Kommunikation, darf er nämlich schon, und seine Kollegen machen davon auch 42000 Mal pro Jahr gebrauch. Irgendwie verstehe ich die aufgeregte Forderung nach einem möglichst über Nacht beschlossenen Gesetz eh nicht. Die Bundesregierung kennt ganze 4 Fälle (PDF), in denen die Fahnder überhaupt schnüffeln wollten (gesetzeswidrig, wie man heute weiss). Für die Entwicklung dieses hochkomplizierten Amtsvirus haben sie ganze zwei Planstellen vorgesehen und wollen 200000 Euro ausgeben. Das Ding wurde bisher also weder gebraucht noch ist es abzusehen, dass die den Trojaner irgendwann zum laufen bringen werden. Die Innenpolitiker und die Polizisten tun aber alle so, als müssten unsere Ordnungshüter jetzt plötzlich alle ihre Waffe abgeben.
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