Den Bundestrojaner gibts also schon, seit 2 Jahren
schnüffeln unsere Geheimdienste damit rum und Grundlage ist eine Dienstanweisung vom Schily.
Aber es ist alles in Ordnung, weil Grundrechte werden nicht berührt und Terroristen chatten eh üblicherweise im Garten:
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2007, wonach für die Online-Durchsuchungen im Bereich der Strafprozessordnung eine formalgesetzliche Grundlage gefordert wurde, gelte für den nachrichtendienstlichen Einsatz nicht, erklärte der Vertreter des Kanzleramts. Man sehe in dem Vorgehen der Nachrichtendienste auch keine Eingriffe in die Artikel 10 und 13 des Grundgesetzes (GG): Da man nur auf Festplatten, aber nicht auf eine laufende Kommunikation zugreife, werde Artikel 10 (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) nicht berührt. Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Artikel 13 regele, werde nicht berührt, da es nicht um die Überwachung innerhalb der Wohnung stattfindender Vorgänge gehe, sondern etwa Laptops auch im Freien benutzt werden könnten.
Ja dann ist ja alles in Ordnung. Hätte man aber auch gleich sagen können...
Der Rest der Bundestagsmeldung ist einfach irgendwie surreal. Die FDP überlegt ernsthaft, ob vielleicht doch Computer geschützt sein können, bei schlechtem Wetter zum Beispiel
Zudem würden Computer auch in geschlossenen Räumen ohne öffentlichen Zugang benutzt - damit sei Artikel 13 GG berührt.
Und die Union findet eigentlich nichts schlimmes dabei, im bösen Internet auch ein bisschen böse zu sein
Sie regte jedoch an, über eine Neuregelung des Artikels 13 GG nachzudenken und stellte die Frage, ob nicht der bisherige Schutzbereich der Wohnung auch Computer umfassen sollte. Allerdings gelte: Wer auf die Sicherheit des Internets vertraue, sei "arm dran".
Wer mehr darüber lesen will, findet im
rabenhorst einen guten Beitrag und ein paar Links zum Thema.