Saturday, 5. July 2008Verfassungsbeschwerde gegen bayerischen Landestrojaner
Die SPD in Bayern will Verfassungsbeschwerde gegen den Landestrojaner einlegen, zumindest erwägt sie das:
Die Landtags-SPD erwägt eine Verfassungsbeschwerde gegen die von der CSU-Mehrheit beschlosse Erlaubnis von Online-Durchsuchungen. Die am Donnerstag verabschiedeten Änderungen des Polizeiaufgaben- und des Verfassungsschutzgesetzes seien nicht mit Artikel 13 des Grundgesetzes, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, vereinbar, sagte SPD-Rechtsexperte Franz Schindler. Ich finds gut, auch wenn mir das ganze schon langsam als Rückzugsgefecht erscheint... Als 2005 das Mitglied der Bayern-SPD Schily mit seinem Staatssekretär Diwell (SPD) die heimliche Durchsuchung von Computern einführte, kam uns das alles ganz schrecklich vor. Nicht so sehr die Details, eigentlich die Sache an sich, dass der Staat unsere Festplatten ausspionieren will und das in aller Heimlichkeit. Wo er doch sonst bei Durchsuchungen so sehr auf Zeugen, Anwesenheit des Beschuldigten und so achtet. Inzwischen ist allgemein akzeptiert, dass er das tut und man konzentriert sich nur noch auf Details.
Der Trojaner an sich wird nicht mehr gross hinterfragt. Die Alternative "Vorbeikommen, Platten ausbauen und mitnehmen" hat natürlich auch weniger Flair und wir wissen ja auch, dass die Forensiker eh schon unter den angesammelten Plattenbergen verschüttet werden. Bliebe natürlich noch das Problem der verschlüsselten Kommunikation, aber das hat mit der Online-Durchsuchung nichts zu tun, sagt unsere Justizministerin. Unser Innenminister beruhigt uns übrigens: Innenminister Herrmann sprach dagegen von einer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht des Staates für seine Bürger und beschuldigte die Opposition, Horrorszenarien an die Wand zu malen. "Der Vorwurf, dass irgendein braver Bürger plötzlich von Online-Durchsuchungen betroffen sein könnte, ist absurd." Da hat er sicher recht, aber wer kennt schon die Herrmann'sche Definition von "braver Bürger". Ich halte es für absurd, anzunehmen dass kein braver Bürger davon betroffen sein wird. Bei den jährlich 40000 Telefonüberwachungen wird ja sicher auch einer dabei sein. Thursday, 3. July 2008Datenauslieferung
Tja, liebe Mit-YouTube-Nutzer, jetzt sind alle unsere Daten bei der Filmindustrie. Falls also jemand mal ein Video seiner Lieblingsband raubkopierenderweise hochgeladen hat oder seinen letzten Urlaubsfilm mit zeitgenössischer Musik unterlegt hat, das wird jetzt von Viacom ausgewertet. Denen gehört zum Beispiel MTV oder Paramount Pictures. Falls Ihr nur Musik der von der GEMA vertretenen Künstler genommen habt, sollte das ok sein, weil das darf man ja anscheinend...
Ob die damit was anfangen weiss ich natürlich nicht. Zunächst geht es ihnen darum, dass YouTube ihnen so viele Kunden wegnimmt, weil ja niemand mehr MTV ansieht, wenn er auch bei YouTube alle neuen Clips ansehen kann. Das hat Viacom bisher mindestens 1 Milliarde Dollar gekostet: Plaintiffs allege that those are infringements which YouTube and Google induced and for which they are directly, vicariously or contributorily subject to damages of at least $1 billion [...] ("Plaintiff" ist übrigens ein "Kläger") Jetzt sind sie natürlich sauer und wollen die Behauptung widerlegen, YouTube hätte nur einen ganz geringen Anteil raubkopierter Inhalte und sei in erster Linie durch selbstgefilmte und selbstvertonte legale Videos gross geworden. Und dazu brauchen Sie sämtliche Logs. Nicht nur wer was wann hochgeladen hat, sondern auch, wer sich das angesehen hat. Selbst von gelöschten Videos und "privaten" (gibts sowas da?) wollen sie das wissen. Und Youtubes Besitzer Google muss die Daten hergeben. Alle, zumindest wenns beim Spruch des greisen Bundesrichters bleibt. Feinsinnigerweise argumentiert der auch noch mit Googles eigener Vorstellung, dass ja nichts dabei ist, Logs mit IP-Adresse und YouTube-Accountname 18 Monate zu speichern, weil das sei ja völlig anonym: Defendants do not refute that the “login ID is an anonymous pseudonym that users create for themselves when they sign up with YouTube” which without more “cannot identify specific individuals” (Pls.’ Reply 44), and Google has elsewhere stated: We . . . are strong supporters of the idea that data protection laws should apply to any data that could identify you. The reality is though that in most cases, an IP address without additional information cannot. Selbst braven Menschen (unterstellen wir mal, Google sei brav), die niemals Daten missbrauchen würden, kann es also passieren, dass ihnen ihre Daten abhandenkommen. Sei es bei einem Diebstahl, oder durch Gerichtsbeschluss. Und dann wäre es einfach die beste Lösung, diese Daten nicht zu haben oder wenigstens richtig anonymisiert, also ohne Usernamen und ohne IP-Adresse. Fleissiges rumwühlen in den Logs um das eigene Angebot zu verbessern ist auch mit kurzfristigen Daten möglich und die Sicherheit eines Servers steigt nicht, wenn man Besucher und Angriffe des letzten Jahres nachvollziehen kann. Zumindest bei uns wird kein Mensch gezwungen, diese Logs zu führen. Manche halten das sogar für illegal und man wird sicher nicht bestraft, wenn man keine Logs hat. Mit der Vorratsdatenspeicherung hat das auch nichts zu tun, da geht es ja nicht um die Logs des Webservers, sondern um die des Internetproviders. Man wird also auch in absehbarer Zeit diese Daten nicht speichern müssen. Hoffentlich liefert Google die zwölf Terabyte wenigstens in möglichst unsortierter Form ab. Auf Papier oder so. Es scheint ja eine Eigenart des amerikanischen Rechts zu sein, dass im Zivilverfahren der Beklagte zwar ganz viele eigene Unterlagen an den Kläger rausgeben muss, die wichtigen Beweise aber in einem Stapel Altpapier verstecken darf. Zumindest beginnt im Film jede Anwaltskarriere damit, dass der Held und seine Praktikantenkollegen am Boden sitzen und Papiere sortieren und der zukünftige Staranwalt das entscheidende Dokument rausfischt. Mehr dazu bei Heise, Gulli und im Gerichtsbeschluss. Tuesday, 1. July 2008Verändern?
Stimmt das, was die taz da über den demnächst im Landtag abgenickten bayerischen Landestrojaner schreibt?
Während das BKA die Onlinedurchsuchung nur zur Abwehr internationaler Terrorgefahren einsetzen darf, gilt diese Beschränkung für die bayerische Landespolizei nicht. Sie kann bei jeder dringenden Gefahr für den Staat sowie Leib, Leben und Freiheit von Personen eingesetzt werden. Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern zudem nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen. Polizisten, die anderer Leute Daten nicht nur ausschnüffeln, sondern auch noch verändern wär ja eine wirklich neue Qualität. Und eine echte Abkehr von der bisherigen Linie, dass Manipulationen an den Daten schon wegen der Beweisverwertbarkeit überhaupt ausgeschlossen sind. Nachtrag 1.7.: Die Landtagsseite ist wieder online, neu umgebaut und schöner. In den beiden Gesetzesentwürfen fürs Polizeiaufgabengesetz und das Verfassungsschutzgesetz kann ich nichts davon finden. Vielleicht nur eine Ente der taz, aber ich hab mal bei kompetenterer Stelle nachgefragt. Nachnachtrag 2.7.: Nö, keine Ente, wenn der Antrag der CSU-Abgeordneten so durchgeht, werden die Polizisten fleissig ändern dürfen (Art 34d Abs 2). Auch in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses steht der Absatz: Daten dürfen unter den Voraussetzungen des Satzes 1 auch gelöscht oder verändert werden, gespeicherte Daten jedoch nur, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist und eine Erhebung zur Abwehr der Gefahr nicht ausreichend wäre. Knöllchens Geburtstag
Das Knöllchen in München feiert seinen 80. Geburtstag.
1. Juli, Um das Publikum zur Reinlichkeit und Ordnung zu erziehen, hat die Polizeidirektion München Gebühren festgesetzt, die vom Schutzmann sofort gegen Aushändigung einer Quittung erhoben werden. Die gebührenpflichtigen Verwarnungen erstrecken sich auf folgende Gebiete: Straßenreinlichkeit, Verkehr mit Fahrrädern, das verkehrshindernde Aufstellen von Personenfahrzeugen, das Auf- und Abspringen bei fahrender Straßenbahn, die öffentlichen Anlagen, das Teppichklopfen zu verbotener Zeit und das öffentliche Baden. Anscheinend war Falschparken bis dahin kein grosses Problem. Dabei gabs bereits seit Februar 1928 einen richtigen Parkplatz, vor dem Rathaus zwischen Fischbrunnen und Haupteingang, gekennzeichnet durch eine "weiße Standscheibe mit dem roten Buchstaben P" Dafür ist heute das Teppichklopfen zu verbotener Zeit kein Problem mehr. Saturday, 28. June 2008Sicheres Geschäft
Gerade auf den VOX-Nachrichten gesehen:
"Bei den Buchmachern gilt Spanien als klarer Favorit. Bei 10 Euro Einsatz werden im Falle eines Deutschen Sieges 29 Euro ausbezahlt. Falls Spanien gewinnt, sind es nur 23 Euro." So einen Buchmacher muss ich morgen finden. Ich werde 44% meines gesamten Vermögens auf Deutschland und 56% auf Spanien setzen. Nachtrag: Ich hab nach Wettbüros gesucht, irgendwo müssen die den Unsinn ja herhaben... PartyBets zum Beispiel bietet tatsächlich 31 Euro für einen deutschen Sieg und 23,50 für einen spanischen. Allerdings gilt das unter diesen Bedingungen:
31 Euro bekomme ich auch raus, wenn das Spiel wegen Gleichstand verlängert werden muss. mybet.com macht die Rechnerei einfacher und bietet eine Wette auf die Frage "Gewinnt Spanien die EM?" und da stehen die Quoten auf 1,65 für Spanien und 2,25 für Deutschland.
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