Stimmt das, was die taz da über den demnächst im Landtag abgenickten bayerischen Landestrojaner
schreibt?
Während das BKA die Onlinedurchsuchung nur zur Abwehr internationaler Terrorgefahren einsetzen darf, gilt diese Beschränkung für die bayerische Landespolizei nicht. Sie kann bei jeder dringenden Gefahr für den Staat sowie Leib, Leben und Freiheit von Personen eingesetzt werden. Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern zudem nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen.
Polizisten, die anderer Leute Daten nicht nur ausschnüffeln, sondern auch noch verändern wär ja eine wirklich neue Qualität. Und eine echte Abkehr von der bisherigen Linie, dass Manipulationen an den Daten schon wegen der Beweisverwertbarkeit überhaupt ausgeschlossen sind.
Nachtrag 1.7.: Die
Landtagsseite ist wieder online, neu umgebaut und schöner. In den beiden Gesetzesentwürfen fürs
Polizeiaufgabengesetz und das
Verfassungsschutzgesetz kann ich nichts davon finden. Vielleicht nur eine Ente der taz, aber ich hab mal bei
kompetenterer Stelle nachgefragt.
Nachnachtrag 2.7.: Nö, keine Ente, wenn der
Antrag der CSU-Abgeordneten so durchgeht, werden die Polizisten fleissig ändern dürfen (Art 34d Abs 2). Auch in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses steht der Absatz:
Daten dürfen unter den Voraussetzungen des Satzes 1 auch gelöscht oder verändert werden, gespeicherte Daten jedoch nur, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist und eine Erhebung zur Abwehr der Gefahr nicht ausreichend wäre.