Das Knöllchen in München feiert
seinen 80. Geburtstag.
1. Juli, Um das Publikum zur Reinlichkeit und Ordnung zu erziehen, hat die Polizeidirektion München Gebühren festgesetzt, die vom Schutzmann sofort gegen Aushändigung einer Quittung erhoben werden. Die gebührenpflichtigen Verwarnungen erstrecken sich auf folgende Gebiete: Straßenreinlichkeit, Verkehr mit Fahrrädern, das verkehrshindernde Aufstellen von Personenfahrzeugen, das Auf- und Abspringen bei fahrender Straßenbahn, die öffentlichen Anlagen, das Teppichklopfen zu verbotener Zeit und das öffentliche Baden.
Anscheinend war Falschparken bis dahin kein grosses Problem. Dabei gabs bereits seit Februar 1928 einen richtigen Parkplatz, vor dem Rathaus zwischen Fischbrunnen und Haupteingang, gekennzeichnet durch eine "weiße Standscheibe mit dem roten Buchstaben P"
Dafür ist heute das Teppichklopfen zu verbotener Zeit kein Problem mehr.