Thursday, 6. November 2008Neues zur Vorratsdatenspeicherung
Heute wurde eine neue Einstweilige Verfügung zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Im Wesentlichen bleibt die VDS. Auch ein Aussetzen der Verpflichtung der Provider, ab 1.1.09 die Daten ihrer Kunden verdachtunabhängig zu speichern kam nicht in Frage.
Verschärft wurde die Regel allerdings schon. Bisher durfte man die Daten der VDS nur zur Strafverfolgung bei schweren Straftaten abrufen. Jetzt mussten die Richter auch die Regel für die Prävention von Straftaten einschränken. Grund dafür ist das neue Bayerische Polizeiaufgabengesetz, wo sich unser Innenministerium freien Zugriff auf diese Daten gewähren wollte. Das ist natürlich streng verfassungskonform, sagt die Landesregierung. Den Verfassungsrichtern scheint das aber nicht so klar zu sein: Ins Gewicht fällt dabei, dass die durch die Vorschrift ermöglichte Nutzung der Daten sehr weit reicht und nur durch die nicht spezifizierte Voraussetzung der "Erheblichkeit", eingeschränkt wird. Durch den größer gewordenen Kreis abrufberechtigter Behörden und die Erweiterung des zulässigen Abrufszwecks erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für den Betroffenen, auf der Grundlage der durch einen Vorratsdatenabruf erlangten Erkenntnisse weiteren polizeilichen Maßnahmen wie Telekommunikationsüberwachungen, Beschlagnahmen und Wohnungsdurchsuchungen ausgesetzt zu werden, die ohne diese Erkenntnisse nicht durchgeführt worden wären. Dadurch wird das Vertrauen in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations und Gedankenaustauschs sowie das Vertrauen in den durch Art. 10 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz der Telekommunikation in erheblichem Maße eingeschränkt. Tuesday, 4. November 2008Rückkehr der SchnauzerAb morgen wird man schon genau aufpassen müssen, wo man in der Auswahl seines bevorzugten Pornodealers hinklickt. Weil wenn man sich da vertut und zum Beispiel den Zeichtrickfilm da unten ansieht, ist man ein Straftäter. Der Junge ist zwar kein Kind mehr (zumindest ist er offensichtlich ähm "reif"), und ausserdem ist er eine Zeichentrickfigur. Das langt in Zukunft aber nicht mehr. Er müsste 18 sein und auch so aussehen, damit man ihm unbestraft zusehen darf. Ab morgen gibts nämlich die "Jugendpornographie", eine schöne neue Erfindung aus dem Hause Zypries, die zum Schutz der Kinder (das sind kleine Menschen bis 14) auch die Darstellung von Jugendlichen (grössere Menschen bis 18) beim Sex verbietet. Dabei reicht es auch, wenn die Leute nur so aussehen als seinen sie jugendlich, oder so gezeichnet sind oder so beschrieben werden. Wir werden also eine Renaissance der Bärte erleben. Pornos wie die aus den 70ern, die uns bei RTL in den 90ern präsentiert wurden. Mit Darstellern denen man ihr hohes Alter am Backen- und Schnauzbart ansieht. Peter Steiner wird wieder Liebesgrüsse aus der Lederhose schicken müssen, nur um Rechtssicherheit für den Produzenten zu schaffen, es wird grausam! Monday, 3. November 2008Schwere Entscheidung
So als Milliardärin die von ihrem Ex-Lover und dessen Zuhälter erpresst wird, hat man ausser zu zahlen eigentlich zwei Möglichkeiten:
Entweder man geht zur Polizei die die Typen verhaftet. Dann findet man sein Gesicht am nächsten Tag in allen Zeitungen, irgendein Sender interviewt einen Callboy zum Thema "Wie es gewesen sein könnte" und eine "Millionärsgattin" die irgendwas von "Wer mit dem Feuer spielt" brabbelt und die Bild dokumentiert detailliert "Deutschlands spannendsten Liebeskrimi". Oder man zahlt einfach nicht. Dann spielt der Erpresser den Medien Bilder und Pornovideos zu, die die niemals zeigen würden, man findet ein anderes Gesicht in allen Zeitungen, ein Sender interviewt einen Callboy zu einem anderen Thema, eine "Millionärsgattin" brabbelt irgendwas über Mode und die Bild dokumentiert irgendeinen anderen "Deutschlands spannendsten Liebeskrimi". Gut dass ich keine Milliardärin bin, ich wüsste nicht, was ich tun würde... Bitte wählen Sie eine fünfstellige PIN
Ach Mensch, in jedem Artikel über Sicherheit von Passwörtern steht irgendwas wie
Ein Passwort mittlerer Sicherheit hat mindestens acht Zeichen. Für hohe Sicherheit sollten es mindestens zwölf Zeichen sein. oder Es sollte mindesttens acht Zeichen lang sein. Tabu sind allerdings Namen von Familienmitgliedern, des Haustieres, des besten Freundes, des Lieblingsstars usw. Und wenn möglich sollte es nicht in Wörterbüchern vorkommen. Und bei der Sparkasse meines Vertrauens steht immer noch wie vor Jahren: Sunday, 2. November 2008Antworten statt Links
Bei Heise steht, dass Microsoft seine Suchmaschine bereichern möchte und in Zukunft auch Antworten liefern will statt Links:
Unter der Überschrift "Ich brauche nicht zehn blaue Links - ich will sofort die Antwort!" beschreibt [der Entwickler], dass es im Wesentlichen zwei Arten von Anfragen gebe. "Browsen und Suchen" liefere weiterführende Seiten, "Sags mir gleich" sucht nach konkreten Antworten. Ich glaube das hat Zukunft. Früher war es normal, bei Suchmaschinen wie eine Maschine zu denken und zu überlegen, unter welchen Schlagworten der Archivar den Text wohl abgelegt hat. Anfragen dieser Art sind auch bei den Fundstellen hier noch die Mehrzahl:
Daneben tauchen aber in letzter Zeit immer mehr Fragen auf, die eigentlich so formuliert sind, dass man sie in ein passendes Forum stellen müsste:
Diese Fragesteller wollen vermutlich tatsächlich keine Verweise, sondern erwarten Antworten. Idealerweise individuell für sie ausformuliert (oder gezeichnet?) und vielleicht noch mit Hinweisen auf weiterführende Literatur im Netz. Einige der Fragen deuten auch darauf hin, dass es keineswegs nur Kinder und eher unbeholfene Leute so nach Antworten suchen. Auch Erwachsene erwarten inzwischen von einer guten Suchmaschine, dass sie ihre Fragen versteht. Goggles Versuch bei "Was ist 17/8" ist immerhin ein Anfang...
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