wurde also heute die Vorratsdatenspeicherung im
Bundestag durchgebracht. Jetzt muss halt Karlsruhe mal wieder herhalten, die Regierenden auf den Boden der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung zurückzuholen. Die Chancen stehen gut, bei anderen verfassungsfeindlichen Aktivitäten wie dem Abschuss von
Verkehrsflugzeugen oder dem
Grossen Lauschangriff hat das ja auch geklappt. Die Täter gehen bei diesem Gericht zwar immer straflos aus, aber wenigstens wurde ihnen bisher immer die Beute abgenommen.
Falls die Verfassungsbeschwerden des
Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und der
üblichen Kläger der FDP (Hirsch, Baum und Leutheusser-Schnarrenberger) nicht erfolgreich sind, müssen wir uns mit dem Wissen über die totale Dokumentation unserer Kommunikation abfinden. Dieses Wissen ist sehr wichtig, wie
Frau Zypries weiss. Immerhin drückt sich darin alles aus, was wir unter "Informationeller Selbstbestimmung" verstehen.
Schütte: Gehört die informationelle Selbstbestimmung nicht mehr zum Selbstverständnis einer modernen Demokratie?
Zypries: Doch, natürlich. Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert.
Aber immerhin würde die Welt sicherer: Die Terroristen werden durch das Gesetz in den Ruin getrieben, wenn sie sich einen Server irgendwo ausserhalb der europäisch-amerikanischen Datensammelgemeinschaft kaufen müssen und lernen, Anonymisierungsdienste zu nutzen. Die Mafiabosse werden wir klein kriegen, indem wir sie nur noch mit einem unter falschem Namen gekauften Prepaidhandy telefonieren lassen wie ein kleines Bambino ohne Konto. Das trifft den Patrone dort wo es wirklich weh tut, bei der Ehre.
Die
Liste der namentlichen Abstimmung birgt keine grossen Überraschungen und bringt über reine Parteizugehörigkeit hinaus keine Wahlempfehlung fürs nächste Mal. Koalition dafür, Opposition dagegen. Das einzig verwunderliche ist, dass auch aus dem schwärzesten Eck konservativer Politik eine Nein-Stimme kam:
Peter Gauweiler hat dagegengestimmt. Vielleicht bekommt der Fragesteller bei
Abgeordnetenwatch.de eine Antwort, was den Mann dazu bewegt hat.
Lesetipp: Beim Ravenhorst gibts einen
interessanten Beitrag zum Thema, vor allem der Teil "Aber wie gehts weiter?" ist lesenswert. Zypries dämliche Verwechslung von Bestimmung und Benachrichtigung wird im
law blog gewürdigt.