Ich dachte ja, die GEZ nimmts locker, wenn man ihre Inkassomethoden ein bisschen kommentiert, aber anscheinend kann die auch recht verbissen sein, wenn sie sich von
den Rundfunkgebührenzahler den Rundfunkteilnehmern aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht ungerecht behandelt fühlt.
akademie.de hat jedenfalls eine Liste mit Vokabeln bekommen, die nicht mehr im Zusammenhang mit der GEZ verwendet werden sollen. "GEZ-Brief" soll dort bitte in Zukunft mit "
Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird" übersetzt werden. Die Anmeldung eines Gerätes soll zukünftig auch nicht mehr "GEZ-Anmeldung" genannt werden oder schmucklos "Anmeldung für den Privathaushalt" wie es die
GEZ selbst tut, sondern "
gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte".
Das macht die Berichterstattung irgendwie schrecklich holprig, aber vermutlich schmeichelt die gespreizte Ausdrucksweise dem gequälten Sprachempfinden
der GEZ-Fahnder des Beauftragtendienstes der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder den Rundfunkgebührenbeauftragten.
Ganz schön mühsam, immer die passenden Worte rauszusuchen, und mal wieder Zeit, auf den
alten Beitrag hier zu verweisen. Einfach die GEZ und die öffentlich rechtlichen Sender für die Nutzung anderer Leute Webseiten zur Kasse bitten. Mal ehrlich, so viele Zuseher wie der ZDF-Theaterkanal haben selbst wir hier und die meisten Seiten im Internet sind wesentlich unterhaltsamer als das Vorabendprogramm der ARD.
Die zahlen zwar bisher nicht für die Nutzung dieser schönen Seite, aber solange sie nicht zahlen sind sie ausgesperrt und man hat mindestens so viel Freude an den Logfiles mit den ausgesperrten IP-Adressen wie der GEZ-Jurist an der Formulierung "
GEZ-Gebührenbescheid" "
Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr".
(Den Link hab ich bei
Heise gefunden)