Tja, da schrieb ich vor 5 Wochen noch euphorisch "
Bundestrojaner müssen draussen bleiben". Dabei hab ich in meiner Unwissenheit völlig übersehen, dass es hier nur um die Polizei geht. Bis dahin dachte ich, dass es auch für andere Dienste gilt und gerade deshalb z.B. die Regierung in NRW es für nötig hält, auch ihren Landesverfassungsschützern diese Möglichkeit per Gesetz zu geben.
Dabei stimmt das garnicht. Die Bundesdienste dürfen das ja schon lange! Auf Grundlage des G
esetzes zum Bundesverfassungsschutzes sowie einer geheimen Dienstanweisung die die dort genannten Mittel präzisiert, betreiben die schon die Online-Durchsuchungen. Zumindest sind sie der Ansicht, dass sie dürfen. Ob sie es machen und wenn ja in welchem Umfang, ist natürlich geheim.
Ich bin froh, dass auch der Regierung das ganze ein bisschen unheimlich ist. Sie sind sich nämlich zwar ganz sicher, dass sie das dürfen, wollen aber auch nochmal über ein Gesetz nachdenken, das die heimliche Durchsuchung meiner Festplatte nochmal ausdrücklich erlaubt...
Völlig unklar ist mir, wie der Herr Wiefelspütz das ganze Vorgehen mit "Wir machen das in einer offenen und fairen Diskussion und in einem transparentem Diskussionsprozess, kontrolliert durch die Öffentlichkeit und im letzten Wort vom Bundesverfassungsgericht" umschreiben kann.
Schliesslich hätte man ja schon in dem
Bericht vom 28.12.06 den Satz
"Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über in Ermittlungsverfahren durchgeführte Online-Durchsuchungen vor." noch um
"Wir dürfen Ihnen aber nicht sagen, ob und wie viele geheime Durchsuchungen unsere Geheimdienste auf Grundlage geheimer Anweisungen machen." ergänzen können. Das wäre auch für den rechtsunkundigen Parlamentarier und Bürger irgendwie offener rübergekommen.
Links dazu:
Bundestags-FDP Bundestagsgrüne Handelsblatt Heise Spiegel