Thursday, 25. September 2008SPD klagt gegen Landestrojaner
Ich hab mir mal die Verfassungsbeschwerde der bayerischen SPD (bzw. vier ihrer Abgeordneten) angesehen. Im Prinzip das was seit der Ankündigung im Juli zu erwarten war. Kein Infragestellen der Heimlichkeit dieser Durchsuchung, die ja bei real live-Durchsuchungen immer als ganz schrecklich galt, stattdessen ein paar Detailfragen, etwa dass die Wohnung zur Installation betreten werden muss und dass der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht klar genug geregelt ist. Wobei mir ja auch nicht klar ist, was dieser Kern sein soll... Bettgestöhne, ein Gespräch über das zukünftige gemeinsame Leben, Klagen über den momentanen Gesundheitszustand?
Die SPD hats aber auch nicht leicht mit der Computerüberwachung durch den rechten Rand des Parlaments. Schliesslich hat der bayerische SPD-Mann Schily den Bundestrojaner eingeführt und seine treuen Genossen Wiefelspütz, Zypries und Ziercke verteidigen das Schnüffeln immer noch fleissig. Da lässt sich kaum was gegen die Union sagen, die sich eigentlich erst dadurch mit Verfassungsbeschwerden angreifbar macht, dass sie ihre Viren jetzt neuerdings legal installieren will, statt wie das Innenministerium der alten Regierung das Zeug einfach rechtswidrig einzusetzen. Obwohl die SPD eine ganze Menge Punkte gefunden hat, wo dieses Landesgesetz über die vom Verfassungsgericht vorgegebenen Grenzen hinausgeht (oder daneben vorbei...), ist das Innenministerium zuversichtlich: "Wir orientieren uns mit unseren Gesetzen zur Online-Datenerhebung sowohl im Polizeiaufgabengesetz als auch im Verfassungsschutzgesetz strikt an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts." Das stimmt natürlich nicht ganz. Die Frage, ob Behörden Daten ihrer Bürger einfach ändern dürfen (in Bayern erlaubt, sogar präventiv), stand beim BVerfG zum Beispiel nicht zur Diskussion, nicht mal spekulativ, so weit reichte die Vorstellungskraft der Richter vielleicht auch nicht. Selbst die Änderung durch die Installation selbst fanden sie schon grenzwertig. Aber der Satz klingt einfach gut, ebenso wie der fleissige Hinweis auf Terroristen. Eine Online-Datenerhebung darf nur in wenigen Ausnahmefällen bei einer Person angeordnet werden, bei der Hinweise z.B. auf die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorliegen. Abgesehn davon, dass man heutzutage recht schnell so einer Organisation angehört, wenn man was falsches schreibt hätte Herr Hermann auch "Eingriff in der Eisenbahnverkehr" als Beispiel nehmen können. Jahrelang ein Dauerbrenner bei der Durchsetzung der Castortransporte und ebenfalls ein Tatbestand der den Landestrojaner erlaubt. Aber ich bin ja schon froh, wenn er wenigstens nur Terroristen nennt, seine Justizkollegin hätte der Gelegenheit nicht widerstehen können, "Kinderpornos" unterzubringen. Mit dem Hinweis auf die ungewöhnliche Regsamkeit der SPD in Wahlkampfzeiten hat Herrmann natürlich recht, aber schliesslich gibt es kein Klageverbot gegen die Gesetze im letzten Vierteljahr einer Legislaturperiode. Und 3 Monate zur Klagevorbereitzung ist ja auch nicht übertrieben, Staatsanwaltschaften brauchen selbst für einfache Verfahren oft länger. Ausserdem ist es auch gar nicht mehr gross nötig den Überwachungsstaat der CSU im Wahlkampf an die Wand zu malen. Er hängt dort nämlich schon. Fast sämtliche kleineren Parteien haben ein paar Plakate gegen Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung und Landestrojaner geklebt. Find ich ganz gut. Selbst wenns unkonkret bleibt, das Gefühl "Der Staat wanzt sich irgendwie in meinen Computer rein und will mir nachspionieren" trägt langfristig zur Sensibilität in Bürgerrechtsfragen bei. Tuesday, 23. September 2008GPS-Tracks in Openlayers
Ich bin immer noch begeisterter Bastler mit OpenStreetMap und deren üblicher Programmierschnittstelle Openlayers. Ich finde die Idee wirklich toll, eine API (Programmierschnittstelle, application programming interface) anzubieten, über die der Programmierer dann sämtliche Kartendienste einbinden kann. Openlayers wird zwar meistens als Schnittstelle zu den frei verwendbaren Karten und Geodaten gehandelt (zumindest hab ich so davon erfahren und zunächst gedacht, das wäre es ausschliesslich), aber eigentlich ist es die API für alle möglichen Kartendienste. Schön ist auch, dass bei Openlayers anscheinend eine grosse und fähige Gemeinde von Programmierern und Anwendern zusammengefunden hat, die nützliche Dinge recht schnell in ihr Projekt einbauen.
So kann man neben den freien Karten auch die Landkarten von der NASA, Google oder Yahoo auf seiner Homepage anbieten, ohne die Schnittstellen neu zu programmieren. Man kann auch Karten bereitstellen, bei denen der Betrachter dann zum Beispiel zwischen der Strassenkarte von OSM und dem Luftbild von Google umschalten kann. Für Interessierte gibts hier ein Beispiel, wie ein GPS-Track im weit verbreiteten GPX-Format, den ich am Wochenende aufgezeichnet hab, über verschiedenen Karten dargestellt wird. Dazu noch ein paar sinnlose Popups mit Streckendaten. Das macht das ganze ein bisschen überladen, aber ich brauche das in Zukunft als Quelle für Copy&Paste. Deshalb ist der Quelltext für meine Verhältnisse auch ungemein reichhaltig kommentiert. Bei Diensten, die ich für andere anbiete werde ich allerdings nicht so viel Umschalterei zwischen dem Kartenmaterial einbauen. Da bin ich froh, mit OSM etwas gefunden zu haben, was man ohne grosse Einschränkung kopieren und weitergeben kann und will die Leute da lieber nicht mit wechselnden Nutzungsrechten beim Umschalten verwirren. Weitere Tracks sollte ich aber lieber nicht ins Internet stellen. Wer weiss, eines Tages könnte es Strafzettel für veröffentlichte Aufzeichnungen des Navigationsgerätes geben. Die im Bild oben dargestellte Geschwindigkeitsunterschreitung mitten auf der Autobahn sagt allerdings mehr über den beklagenswerten Zustand der A8 zwischen München und Augsburg aus als über meine Fahrweise. (Karte von OpenStreetMap, unter dieser Lizenz) Monday, 22. September 2008Suchmaschinenoptimierung
Gerade mit Schaudern in den Referrer-Logs entdeckt, dass wir hier Platz 1 bei der Google-Suche nach "lehrvideo wurzelspitzenresektion" belegen. Zum Glück ein Irrtum der Suchmaschine. Der verlinkte Beitrag enthält ein Lehrvideo, aber über das Wurzelziehen mit einer mechanischen Rechenmaschine. Nichts zahnmedizinisches, nur Mathematik, Zahnräder und Hebel.
Die vielen Treffer in den letzten Tagen mit "Bedeutung erst und zweitstimme" und ähnlichem freuen mich dagegen. Schön zu sehen, dass auch anderen Leute das System der Sitzverteilung nicht so recht klar ist. Hoffentlich kommen sie nicht aus Versehen auf die Erklärung für die Bundestagswahl, weil bei bayerischen Landtagswahlen ist das anders. Saturday, 20. September 2008Piratendurchsuchung
Die Willkür, mit der unsere Staatsschützer Furcht und Schrecken verbreiten uns vor Verrätern schützen, macht mir Angst.
Da tauchte im Januar ein Dokument der Justizverwaltung auf, das belegt, dass unsere Polizei schon fleissig mit dem Landestrojaner rumspielt. Das zu einer Zeit, zu der die Anwendung der Online-Durchsuchung noch nicht gesetzlich geregelt war und die Sicherheitsorgane den Einsatz auch dementierten. Unsere Justizministerin war allerdings schon damals der Ansicht, dass das schon lange erlaubt war, weil der Einsatz gegen Internet-Telefonierer ja keine richtige Durchsuchung sei. Ob sie ihn wirklich einsetzten, geht aus dem Dokument nicht eindeutig hervor, aber immerhin regelten sie schon, wer den Einsatz bezahlen soll ("die Frage, wer die Auslagen zu tragen hat ist gesetzlich nicht geregelt", wen wunderts ...). Die Echtheit des Dokuments blieb im Januar unbestätigt. Aus dem Amt getragen wurde dieser Brief anscheinend von einem besorgten Staatsdiener, der fand, dass dieses finstere Treiben seiner Kollegen an die Öffentlichkeit gehört. Verbreitet hat es dann der Landesverband der Piratenpartei. Mit einiger Verzögerung schlägt das Imperium jetzt zurück und bestraft die Unbotmässigen. Als ersten Schuldigen haben sie den Pressesprecher der Piratenpartei ausgemacht, der die Pressemitteilung samt Dokument ins Netz gestellt hat. Den suchen sie im Morgengrauen heim, um an den Namen des Informanten zu kommen. Ausserdem nehmen sie einem anderen Parteimitglied einen Server weg und haben anscheinend auch seinen Uni-Account gesperrt. Zur Aufklärung wird das repressive Vorgehen gegen die Zeugen des Dienstgeheimnisverrats nicht viel beitragen. Der Pressesprecher tippt da anscheinend nur die Mitteilungen, weiss also eh nicht, wo der Brief herkam. Und den anderen traue ich schon auch zu, dass sie keine elektronischen Spuren hinterlassen, wenn sie mit brisantem Material hantieren, wenigstens nach 9 Monaten sollten die Spuren dann schon langsam verweht sein. Als Signal an andere Aufmüpfige, der Regierung nicht ins Handwerk zu pfuschen, ist sowas aber schon gut geeignet. Nicht jeder hat Geld, Öffentlichkeit und die Nerven der Cicero-Redaktion, sich die Verfassungswidrigkeit einer Hausdurchsuchung ganz oben bestätigen zu lassen. Es betrifft ja auch keine grosse Organisation, sondern zwei engagierte Mitglieder einer Kleinstpartei. Und gestürmt werden keine Redaktionsräume im Zeitungsviertel, wo ein bisschen Polizei vor der Haustüre zum Image einer kritischen Zeitung beiträgt, sondern normale Wohnungen, wo Nachbarn möglicherweise noch den Staatsanwalt für den Guten im Krimi halten. Was mir fehlt, ist eine Stellungnahme der Staatsregierung, ob sie jetzt tatsächlich ein halbes Jahr vor dem Gesetz zur Onlinedurchsuchung ihren Trojaner schon laufen liessen.
Tuesday, 16. September 2008Ungeschickt...
Ich habs mit fast allen Promillerechnern probiert, die ich auf der ersten Google-Seite gefunden habe. Und Herr Beckstein hat recht, man ist nach 2 Mass Bier noch fahrtüchtig. Allerdings nur, wenn man bei Kabel 1 trinkt rechnet.
Alle anderen, wie z.B. MSN, Onmeda, Promillerechner und Bartime, rechnen da wesentlich vorsichtiger und raten mir zum öffentlichen Nahverkehr. Im Selbstversuch will ich das nicht ausprobieren. Nach der Menge komme ich schon langsam in den Bereich, wo ich mich Becksteins Meinung anschliessen könnte. Ausserdem schmeisst mich die Bedienung raus, wenn ich in 7 Stunden lediglich 2 Mass konsumiere, urige bairische Gemütlichkeit hin oder her. Das schnell nachgeschobene Im Bierzelt sei eine Maß eh nur ein gut eingeschenkte Halbe seines Sprechers, finde ich wahlkampftaktisch auch nicht geschickt. Mit einem kulturell und wirtschaftlich so wichtigen Wirtschaftszweig wie den Bierzeltbetreibern würde ich mich nicht anlegen, wenn der Wahltag auf das zweite Wiesnwochenende fällt. Die Unterstellung, Finanzamt und Kunden um knapp 50% zu bescheissen, finden die Wirte sicher nicht so lustig. Wäre doch schade, wenn der Ministerpräsident seinen eigenen Anstich im Hofbräuzelt veranstalten müsste, die könnten ihn als Pächter eines Staatsbetriebes ja schlecht vor die Türe setzen (und sind als solcher sicher unverdächtig, ihren Gästen die Hälfte zu unterschlagen). Im Schottenhamel beim richtigen Anstich, wird dagegen Spaten ausgeschenkt, ein privat gebrautes Produkt aus dem Hause InBev, die müssen nicht unbedingt jeden Freibiertrinker reinlassen. Dabei lief bisher alles so gut mit den Brauern. Selbst unsere stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Arbeit- und Sozialordnung, Familie und Frauen bescheinigte ihnen noch letzte Woche, dass Bier nicht das Problem ist. Das ist der Schnaps. Dann Prost!
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