Jetzt hab ich vor Schreck, was bei uns alles erlaubt sein soll, sogar die Haager Landkriegsordnung gelesen. Ich glaube, das Hauptproblem bei Texten aus uralten Zeiten ist, dass die Sprache nicht mehr verstanden wird. Auch wenn diese
die meuchlerische Tötung oder Verwundung von Angehörigen des feindlichen Staates oder des feindlichen Heeres
verbietet, darf man anscheinend die feindlichen Heeresangehörigen schon töten, meint unser zuständiges Ministerium:
Gezielte Tötungen seien als Möglichkeit im Regelwerk der Nato für den Isaf-Einsatz vorgesehen, sagte [der Sprecher des Bundesverteidigungministeriums Christian] Dienst. Dies werde beispielsweise dann vom Völkerrecht als verhältnismäßig
zugelassen, wenn es um wichtiges Führungspersonal der Aufständischen
gehe, das nicht anders unschädlich gemacht werden könne.
Und vermutlich steht das tatsächlich irgendwo in den Vorschriften der NATO.
Das Problem scheint zu sein, dass das Wort "meuchlerisch" oder "Meuchelrotten" nur noch die ganz alten Leute kennen. Die jungen allerdings auch wieder, weil anscheinend jeder Schurkencharakter in WoW ordentlich von hinten meucheln können muss (in den Verstohlenheitsmodus gehen, von hinten anschleichen und dann auf "meucheln" klicken, hab ich mir ergoogelt...). Nur die mittelalten Vorschriftenverfasser der Armeen verstehen irgendwas anderes darunter als das Töten aus dem Hinterhalt.