Meine Lieblingsstellen aus dem Urteil des Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung:
Zwar ist eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.
und
Demzufolge können die Vorschriften auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet werden, sondern verbleibt es bei der gesetzlichen Regelfolge der Nichtigerklärung.
Ich hab jetzt leider keine Stelle gefunden, wo für die Verfassungsbrecher Bussgeld oder Haft gefordert wird. Oder Berufsverbot ein Verbot weiter an der Gesetzgebung mitzuwirken. Wäre ja blöd, wenn die gleichen Nasen das neue Gesetz zum gleichen Thema schreiben. Grundsätzlich ist die Vorratsdatenspeicherung ja erlaubt, nur das Gesetz der alten Regierung aus CDU, CSU und SPD war halt nicht mit unserer bisherigen Rechtsordnung vereinbar.
Heute Abend wirds sicher wieder jede Menge Leute geben, die sich routiniert darüber freuen, dass dieses wegweisende Urteil endlich Rechtssicherheit schafft, wie weit man als Gesetzgeber die Verfassung belasten darf. Unser Innenminister fängt schonmal damit an. Die Reaktion ist verständlich. Man hat es leichter im Leben wenn man in jedem Strafzettel nur einen wichtigen Hinweis sieht, dass man grundsätzlich schon richtig parkt, lediglich bei der Interpretation dieser blau-roten durchge-x-ten Schilder am Strassenrand von der StVO leicht abweicht.
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