So richtig toll konnte sich die FDP als neuer Koallitionspartner der Staatspartei bei der Online-Durchsuchung nicht profilieren. Nur ein Kritikpunkt bei unserem Landestrojaner wurde beseitigt:
Lediglich das Betretungsrecht für Wohnungen
entfällt. Damit ist klar: Wir haben in Bayern, anders als andere
Länder, weiterhin die Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen.
Ausserdem soll in der neuen Fassung, die demnächst ins Parlament kommen soll, ein grösseres Richtergremium die Anordnung unterschreiben (ausser in Eilfällen, da darfs jeder Polizeipräsident oder Geheimdienstchef).
Ein bisschen was ist damit schon gewonnen, immerhin müssen die Spione sich Mühe geben und was schönes programmieren, statt einfach einzubrechen und einen Keylogger anzustecken. Und man läuft nicht Gefahr, dass die Ordnungshüter mehr rumschnüffeln als sie dürfen, wenn sie schonmal heimlich im Wohnzimmer stehen. Ich stells mir ja schon schwer vor, sich da diszipliniert auf den einzig erlaubten Gegenstand in der Wohnung, nämlich den Computer zu konzentrieren...
Die weiteren fragwürdigen Punkte unseres bayerischen Schadprogramms (präventive Veränderung von Daten, schwache Abgrenzung des privaten Bereichs) wird man halt wider in Karlsruhe klären lassen müssen, die SPD hat ja da noch eine Vorlage vom letzten Mal.