Ich werde zukünftig nur noch an einem Tag der Woche ein paar Gesetze brechen. Dann steht es 6:1 für mich!
Diese Auffassung klingt ein bisschen komisch, fast kriminell, aber mit ihr könnte ich in unserer Staatspartei so richtig Karriere machen. Unser Innenminister zum Beispiel wertet es schon als Zeichen ausgesprochener Rechtschaffenheit, wenn ein Gesetz seiner Regierung nur zu einem Drittel verfassungswidrig ist:
Bei dieser Sachlage kann von einer ''kräftigen
Watschn'' für den bayerischen Gesetzgeber, wie die SPD behauptet,
keine Rede sein. Das belegt schon die Kostenentscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, die den Antragstellern zwei Drittel der
Verfahrenskosten auferlegt hat. Insofern steht es zwei zu eins für
die Staatsregierung.
Ich frag mich ja schon, wie weit das Rechtsverständnis von Gesetzgeber und Regierung auf den Hund gekommen sein muss, wenn der Herr Herrmann schon stolz darauf ist, dass sie zu nur 33% grundgesetzwidrige Gesetze verabschieden. Eigentlich sollten sie den Ehrgeiz haben, ganz ohne Verfassungsbruch über die Runden zu kommen.
Ausserdem klingt die Pressemitteilung des BVerfG auch ein bisschen anders als die des Innenministeriums. So wie ich sie verstehe, wurde ein grosser Teil des Gesetzes nur deshalb nicht ausgesetzt, weil wir sonst überhaupt kein funktionierendes Versammlungsgesetz hätten:
Eine [Außerkraftsetzung der den Bußgeldvorschriften zugrunde liegenden versammlungsrechtlichen Ge- und Verbote] hätte zur Folge, dass es dem Bayerischen Versammlungsrecht bis zur Entscheidung über die Hauptsache an zentralen Vorschriften, wie etwa schon generell an einer Anzeigepflicht, fehlte. [...] die Nachteile der angegriffenen Vorschriften [werden] durch die vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften so weit aufgefangen, dass eine weitergehende einstweilige Anordnung nicht geboten erscheint.
Herrmann weist zwar zurecht darauf hin, dass das nur eine Einstweilige Verfügung des Verfassungsrichter ist, aber mehr werden wir aus Karlsruhe nicht dazu hören. Schliesslich gibts noch vor der richtigen Verhandlung ein neues Gesetz. Ich bin schon recht gespannt, wie das neue, von der FDP mitgebastelte Gesetz wird. In der Opposition waren sie ja ganz nett, aber die Regierungen mit FDP-Beteiligung zeichnen sich eigentlich nicht durch eine besonders liberale Note aus.
Auf jeden Fall hab ich grosse Hoffnung, dass in Karlsruhe auch der bayerische Landestrojaner gekippt wird. Den hält Herr Herrmann nämlich für "strikt an der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts" orientiert und wir sehen ja, dass der Mann das einfach nicht beurteilen kann.