Jetzt ist es so weit, mein Provider sperrt meine Lieblingsseite!
Eigentlich hätte ichs nicht gemerkt, weil ich nicht die Nameserver von Arcor verwende. Aber dank
eifriger Berichterstattung musste ichs doch ausprobieren:
max@offler:~$ dig youporn.com
;; ANSWER SECTION:
youporn.com. 787 IN A 74.86.111.11
youporn.com. 787 IN A 74.86.111.8
max@offler:~$ dig @dns9.arcor-ip.de youporn.com
;; ANSWER SECTION:
youporn.com. 60 IN A 127.0.0.251
Arcor hat also dazugelernt, als sie das letzte Mal versucht haben Pornos auszusperren, haben sie ja einfach das Routing zu bestimmten IP-Adressen blockiert. Dieses Mal machen sie nur den Nameserver kaputt und leiten so Anfragen nach dem Namen "youporn.com" auf eine
loopback-IP-Adresse (127.0.0.251) des eigenen Rechners des Filmfreunds zurück. Mit etwas Glück betreibt der selbst einen Webserver auf seinem Heim-PC und sieht seine eigenen Filme...
Das ist relativ gefahrlos für Arcor. Das Routing zu verhindern führt dazu, dass auch weitere Domains auf dem gleichen Server nicht erreichbar sind. Beim letzten Mal war das dann doch eine
recht lange Liste auch ganz braver Seiten. Da ist die Domainsperre per Nameserver wesentlich zielgenauer, allerdings auch durch Wahl
anderer Nameserver als der providereigenen recht leicht auszuhebeln.
So weit so schlecht. Ich hoffe ja, dass Arcor gegen die Einstweilige Verfügung angeht und sich durch die Instanzen klagt, Kampfwille scheint auf beiden Seiten vorhanden zu sein. Und ich hoffe sie gewinnen dabei. Hier gehts nämlich nur am Rande um Jugendschutz, in erster Linie gehts um Wettbewerb unter Pornohändlern. Die Einstweilige Verfügung wurde vom Besitzer z.B. des Erotik-Direktversands Sexyfilms.de erwirkt. Der fühlte sich in seinem Recht auf einen gerechten Wettbewerb gehindert, weil er die ganzen
abstrusen Jugendschutzbestimmungen in Deutschland einhalten muss, während die ebenso leicht erreichbare Konkurrenz ausserhalb des Deutschnetzes ihre Filme völlig ungeschützt an den Mann bringt. Da hat er natürlich irgendwie recht, nachdem wir es nun auch
höchstrichterlich haben, dass Kindersicherungen wie Personalausweisnummer oder Scheckkarte die Kleinen nicht ernsthaft behindern, muss er entweder komplizierte, kundenunfreundliche Schutzmassnahmen einführen oder auch ins Ausland auswandern, was er wohl nicht will.
Sollte das Schule machen, fürchte ich, dass das Netz bald keinen Spass mehr macht. Online-Händler, die regelmässig über komplizierte deutsche Widerrufsformulierungen stolpern, werden sich gegen ihre Kollegen aus Österreich wenden. Smart wird uns den Anblick des
Shuanghuan Noble vorenthalten. Reiseunternehmen werden dagegen vorgehen, dass wir per Internet vor Ort etwas buchen können ohne das der ausländische Veranstalter einen Sicherungsschein für den Fall seiner Insolvenz hinterlegt. Und wenn man schonmal fleissig am Sperren ist, kann man ja auch über politische/moralische/weltanschauliche Kriterien bei der Filterpflege nachdenken.
Und weil man an den Ausländer schlecht rankommt (in seinem Heimatland macht er ja auch nichts verbotenes), soll das alles der deutsche Provider ausbaden. Der ist ausser dem Kunden des Providers, also den Eltern der schützenswerten Minderjährigen, der einzige deutsche Ansprechpartner. Er hat zwar mit den Inhalten seiner Verbindungen eigentlich genausoviel zu tun wie die Paketpost mit dem Inhalt der Pakete oder die Autobahnmeisterei mit dem Inhalt der Autos, aber wir können nur hoffen, dass das die Gerichte auch so sehen.
Ich glaub, ich schau mir mal an, wer in den letzten Jahren die Grosse Chinesische Firewall
aufgebaut hat. Das Geschäft hat Zukunft. Cisco steht zur Zeit auf
21,76 Euro.