Samstag, 19. Mai 2007Verdächtig
Die taz schreibt über die eher eigenartige Vorgehensweise der Polizei bei den terrorverdächtigen G8-Gegnern
Hanebüchen auch die Argumentationskette bei einem vierten Durchsuchungsbefehl. Darin wird dem Beschuldigten vorgeworfen, an einem vor wenigen Monaten verübten Brandanschlag auf das Berliner Unternehmen Dussmann beteiligt gewesen zu sein. Das Indiz für diese Annahme: Der Beschuldigte hätte im Internet mal nach "Dussmann" recherchiert. Dussmann unterhält unter dem gleichen Namen eines der größten Bücherkaufhäuser der Stadt. Bei mir dürften sie da aber auch fündig werden, bei einem kurzer Blick in meine Google-History tun sich Abgründe auf:
(Ich weiss nicht, wie dieses "dutzend" da reinkam und "eat the rich" ist eine Kneipe in München und ein Lied von Aerosmith und ein Film auch, ehrlich!) Den Link hab ich bei Florian Holzhauer gefunden, der dagegen ein Tool namens TrackMeNot empfiehlt. Das sucht im Hintergrund nebenbei immer nach harmlosen Dingen und verschleiert so die wahren Suchbegriffe. Aber was ist schon harmlos, heutzutage... Massenvergiftung
Schon blöd, da hat man bei der SZ einmal ein richtig tolles Thema und könnte ein ganz grosses Fass aufmachen und dann verpufft das einfach so.
Was am Montag noch eine für die Autorin ganz "offenbare Kohlenmonoxidvergiftung" war, war am Dienstag keine mehr. Die Äusserung eines indiskreten Leichenbeschauers, der Kohlenmonoxid-Spiegel sei zwar nur "leicht erhöht aber doch höher, als es etwa durch Rauchen erklärbar wäre", löste sich im Obduktionsbericht in ,,nicht schlimmer als bei einem Raucher‘‘ auf. Von den 48 weiteren Personen, die sich gemeldet haben beim Anruf der Polizei ob sie denn nach dem Kartfahren ebenfalls Vergiftungserscheinungen hätten, hat man nie wieder etwas gehört. Die bange Überschrift "Entlüftungsanlage in Ordnung?" konnte dann auch am Freitag mit "Ja" beantwortet werden. Schade, aber es wird sich schonmal wieder die Gelegenheit geben, einen echten Reisser zu bringen, bei dem dann die Bild gezwungen sein wird die SZ-Überschriften abzuschreiben...
Werteverfall
Dank Google-Anzeigen weiss ich jetzt, wovon gewalttätige Demonstranten geprägt werden...
Unter einen Artikel der SZ über Merkels Vorstellung von Demonstrationsfreiheit pappt Google die Anzeige der Aktion "Kinder in Gefahr":
Im Gegensatz zu Google sehe ich da ja keinen Zusammenhang. Ich würde den G8-Gegnern weder Blasphemie noch Unmoral unterstellen wollen, noch glaube ich dass der Genuss von Pornographie in dieser Hinsicht schädlich ist. Ich weiss nichtmal, ob Bravo wirklich der "Feind Nr. 1 der Kinder" ist, wie die Aktion behauptet. Meinen Vorschlag, diese Treffen doch auf hoher See stattfinden zu lassen, finde ich übrigens immer noch gut. Die Polizei verfolgt aber den eher umgekehrten Ansatz. Sie drängt einfach die Demonstranten weit genug in unbewohnte Gebiete ab, so dass gewaltlose und friedliebende Menschen wie Bush und Putin nicht weiter durch irgendwelche opponierende Andersdenkende gestört werden können.
Dienstag, 15. Mai 2007Auslaufen
Unser Urheberrecht ist wirklich viel zu kompliziert. Gut dass es den Netzwelt-Ticker bei Spiegel Online gibt.
Die schreiben: Die Songs, die Udo Jürgens kurz nach dem Zweiten Weltkrieg schrieb, verlieren 50 Jahre nach Veröffentlichung ihren Schutz. Das wundert ein paar Leser und der Autor schafft nochmal in einem Update Klarheit: Udo Jürgens Rechte an seinen Kompositionen und Texten laufen aus, so lange er lebt. Auslaufen werden hingegen die Rechte an den Aufnahmen der entsprechenden Lieder und zwar 50 Jahre nach Erscheinen. klar, oder? Ich probiers einfach auch nochmal: Geschrieben/Komponiert: 70 Jahre nach seinem Tod kann man damit machen was man will. Ich finde es ok. Wer Anfang der 50er Jahre Platten des jungen Jürgens (damals hiess er noch "Udo Bolàn" mit Künstlernamen, sagt Wikipedia) gesammelt hat, ein halbes Jahrhundert lang die Dinger abgestaubt, gehegt und gepflegt hat, soll davon ruhig MP3s machen dürfen. Solls der Künstler halt als Kulturgut, Volksmusik oder so sehn, dessen Tradierung über 70 Jahre + Lebenszeit des Künstlers vielleicht an technischen Hürden scheitern würde. Falls alle Künstler so jung schreiben und so alt werden wie Udo Jürgens, müsste man sonst Aufnahmen über einen Zeitraum von vielleicht 130 Jahren aufbewahren und mehrmals auf neue Medien überspielen. Dazu ist allerdings kein einzelner Sammler mehr in der Lage, sondern bestenfalls Institutionen wie Bibliotheken oder Mönchsorden. Selbst Musiklabels traue ich nicht zu, diese Arbeit zuverlässig zu übernehmen, Gewinn springt da ja nur selten dabei raus. Da ist die Hoffnung dass irgendwer aus dem Netz das Zeug aufhebt, verbreitet und in 20 Jahren in das dann übliche Format überspielt schon grösser. Vielleicht würde ihm ein gewerbliches Nutzungsverbot helfen. Falls einer mit seiner Komposition von 1950 "Je t’aime" Unterwäsche bewirbt ohne zu fragen und ohne zahlen zu müssen, ärgert er sich zurecht. Nachtrag 17.5.: Inzwischen steht im Netzwelt-Ticker "Udo Jürgens Rechte an seinen Kompositionen und Texten laufen nicht aus, so lange er lebt." Montag, 14. Mai 2007Anzeigen-Bot
Was ich nie für möglich gehalten habe, jetzt ist es eingetreten. In meinem engsten Bekanntenkreis sitzt ein Schmuggler, ein Steuerstraftäter, ein Koffeinpirat!
Dabei hätte er gewarnt sein können. Schon vor Monaten wusste man, dass der Zoll den Schmugglerbanden erbarmungslos auf den Fersen sitzt! Der bestellt über eBay Tanks für Kaffeeautomaten, ohne die dafür fällige Kaffeewassertanksteuer zu entrichten. Klar, dass das irgendwann aufkommt, spätestens wenn der Zoll die Verkäufe des holländischen Kaffeedealers checkt, bei eBay automatisch die hiesigen Käufer raussuchen lässt und den Leuten dann die wohlverdiente Anzeige schickt Bei einem derartigen Fahndungsdruck in Steuerstrafsachen, der schon anderen Grössen der Organisierten Kriminalität zum Verhängnis wurde, muss man natürlich mit Reibungsverlusten rechnen. Da kann kein echter Mensch im Amt sitzen und aus eigener Kompetenz Einkaufszettel lesen. Das muss eine Maschine machen. Die schaut sich einfach an, was gekauft wird, nimmt sich die nächstbeste Zahl, die in der Nähe steht und berechnet danach die zu entrichtende Kaffeesteuer. Unterschreiben muss das natürlich noch jemand, aber der kann ja auch nicht alles lesen, was ihm da über den Tisch flattert: nach meinen Feststellungen haben Sie zum Kaufpreis von 12.95 € bei einer Auktion 8 kg unversteuerten Kaffee gemäß der Artikelbezeichnung "Wassertank XXL für Senseo 7810" über die Internetplattform EBAY ersteigert. Bei dieser Ware handelt es sich um unversteuerte Ware... Zwei Fragen bleiben:
In Trash24 meldet sich der Betroffene übrigens selbst zu Wort....
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