Unser Urheberrecht ist wirklich viel zu kompliziert. Gut dass es den
Netzwelt-Ticker bei Spiegel Online gibt.
Die schreiben:
Die Songs, die Udo Jürgens kurz nach dem Zweiten Weltkrieg schrieb, verlieren 50 Jahre nach Veröffentlichung ihren Schutz.
Das wundert ein paar Leser und der Autor schafft nochmal in einem Update Klarheit:
Udo Jürgens Rechte an seinen Kompositionen und Texten laufen aus, so lange er lebt. Auslaufen werden hingegen die Rechte an den Aufnahmen der entsprechenden Lieder und zwar 50 Jahre nach Erscheinen.
klar, oder?
Ich probiers einfach auch nochmal:
Geschrieben/Komponiert: 70 Jahre nach seinem Tod kann man damit machen was man will.
Gesungen: 50 Jahre nach Veröffentlichung der Aufnahme.
Aber nur diese Aufnahme weitergeben, selber nachsingen oder -klimpern gilt nicht, jedenfalls nicht öffentlich.
Natürlich muss die Kopie auf einem deutschen CD-Brenner erfolgen. Da legen wir beim Kauf nämlich 7,50 Euro für die GEMA drauf und die sorgt dann dafür, dass der Texter und der Komponist (oder deren Erben bis 70 Jahre nach deren Ableben) noch was davon abbekommen.
Verbreitung im Internet geht auch nur mit Abgabe an die GEMA, also z.B. mit dem günstigen Podcast-Tarif.
Ich finde es ok. Wer Anfang der 50er Jahre Platten des jungen Jürgens (damals hiess er noch "Udo Bolàn" mit Künstlernamen, sagt
Wikipedia) gesammelt hat, ein halbes Jahrhundert lang die Dinger abgestaubt, gehegt und gepflegt hat, soll davon ruhig MP3s machen dürfen. Solls der Künstler halt als Kulturgut, Volksmusik oder so sehn, dessen Tradierung über 70 Jahre + Lebenszeit des Künstlers vielleicht an technischen Hürden scheitern würde.
Falls alle Künstler so jung schreiben und so alt werden wie Udo Jürgens, müsste man sonst Aufnahmen über einen Zeitraum von vielleicht 130 Jahren aufbewahren und mehrmals auf neue Medien überspielen. Dazu ist allerdings kein einzelner Sammler mehr in der Lage, sondern bestenfalls Institutionen wie Bibliotheken oder Mönchsorden. Selbst Musiklabels traue ich nicht zu, diese Arbeit zuverlässig zu übernehmen, Gewinn springt da ja nur selten dabei raus. Da ist die Hoffnung dass
irgendwer aus dem Netz das Zeug aufhebt, verbreitet und in 20 Jahren in das dann übliche Format überspielt schon grösser.
Vielleicht würde ihm ein gewerbliches Nutzungsverbot helfen. Falls einer mit seiner Komposition von 1950 "
Je t’aime" Unterwäsche bewirbt ohne zu fragen und ohne zahlen zu müssen, ärgert er sich zurecht.
Nachtrag 17.5.: Inzwischen steht im Netzwelt-Ticker "Udo Jürgens Rechte an seinen Kompositionen und Texten laufen
nicht aus, so lange er lebt."