Tuesday, 2. March 2010Verfassungswidrig und nichtigMeine Lieblingsstellen aus dem Urteil des Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung: Zwar ist eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.und Demzufolge können die Vorschriften auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet werden, sondern verbleibt es bei der gesetzlichen Regelfolge der Nichtigerklärung. Ich hab jetzt leider keine Stelle gefunden, wo für die Verfassungsbrecher Bussgeld oder Haft gefordert wird. Oder Heute Abend wirds sicher wieder jede Menge Leute geben, die sich routiniert darüber freuen, dass dieses wegweisende Urteil endlich Rechtssicherheit schafft, wie weit man als Gesetzgeber die Verfassung belasten darf. Unser Innenminister fängt schonmal damit an. Die Reaktion ist verständlich. Man hat es leichter im Leben wenn man in jedem Strafzettel nur einen wichtigen Hinweis sieht, dass man grundsätzlich schon richtig parkt, lediglich bei der Interpretation dieser blau-roten durchge-x-ten Schilder am Strassenrand von der StVO leicht abweicht. Monday, 1. March 2010Hilfsprofiler
Falls ich ein googlemail-Konto besitze oder einen youtube-Account oder eine andere Dienstleistung dieser Firma in Anspruch nehme, kann dort mein Interesse für Innere Sicherheit auch gleich meinem Persönlichkeitsprofil hinzugefügt werden. Google verspricht natürlich, das nicht zu tun, aber ich wüsste nicht, warum unsere Behörden oder ich uns darauf verlassen sollten. Ich weiss nicht, welcher Webdesigner den Ministerialen eingeredet hat, dass google analytics für Behördenseiten was tolles ist, aber ich halts für unnötig. Logfiles haben die ja selber auch, Werbung machen sie nicht und mehr als eine Meldung der Art "Über Hundertausende Besucher haben unser Gesetzblatt runtergeladen" will ja auch keiner von den Betreibern sehen. Vermutlich wars der gleiche, der ihnen eingeredet hat, für das Hypen einer Verbraucherschutz-Homepage bräuchte man so um die 200000 Euro. Ich würde den Berater jedenfalls wechseln, ausser es wäre ein Parteifreund oder ich wäre ihm anderweitig verpflichtet...
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