Sunday, 25. November 2007Anstandsfrist vorbei
Das ging aber schnell. Keine drei Wochen ist das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung alt und aufmerksame Beobachter werden sich vielleicht noch erinnern, dass dieses Gesetz mit der Begründung "Terrorismus" und "schweren Straftaten" dem unbedarften Bürger und Bundestagsabgeordneten schmackhaft gemacht wurde.
Schon lesen viel pfiffigere Volksvertreter aus dem Bundesrat das Gesetz mit anderen Augen. Was die Legislative (also Dass die Vorratsdatenspeicherung auch gegen Klingeltondiebe, Musikpiraten und Raubkopierer dienen soll, ist also der Länderkammer völlig klar. Sie findet lediglich, dass der Zugriff auf diese Massen von Daten der Kleinkriminellen nicht länger die Staatsanwaltschaften belasten soll. Schliesslich will man so grosse Teile der Bevölkerung nicht kriminalisieren, sondern das sollen Musik und Softwareindustrie dann mit den Kopieren ausmachen. Also brauchen wir den direkten Zugriff der Urheberrechtsverwerter auf die Vorratsdaten: Der Deutsche Bundestag hat dieses Anliegen gleichwohl nicht aufgegriffen und führt in der Begründung zu § 113b Satz 1 Halbsatz 2 TKG-neu aus, dass die Verwendung der nach § 113a TKG-neu gespeicherten Daten grundsätzlich auf die Erteilung von Auskünften für hoheitliche Zwecke beschränkt bleiben solle. Unberührt bleibe die Möglichkeit eines Rechteinhabers, im Rahmen eines Strafverfahrens Auskunft aus der Strafverfahrensakte zu beanspruchen und dadurch mittelbar an dem Ergebnis der durch die Strafverfolgungsbehörden eingeholten Bestandsdatenauskunft zu partizipieren. Mit dieser Begründung räumt das Gesetz selbst ein, dass ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch nicht erfüllbar ist. Auf den diametralen Widerspruch zu dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums geht die Begründung nicht ein. Erledigt werden soll das übrigens nicht per Vermittlungsauschuss im vorliegenden Gesetz zur Speicherung, man will keinen Wind machen, jetzt wo man das so schön über die Bühne gebracht hat. Viel besser ist es, wenn man das irgendwann mal im Urheberrrecht reinschiebt, wo das bestimmt keiner merkt. In diesem Gesetz macht der Bundesrat übrigens nochmal deutlich, dass es ihm nichtmal um "schwerkriminelle Urheberrechtsverletzer" geht sondern tatsächlich um den Tauschbörsennutzer: Diese Voraussetzung [der geschäftlichen Rechtsverletzung], [...] würde dazu führen, dass der Hauptanwendungsfall des Auskunftsanspruchs gegenüber Dritten, die Verletzung des Urheberrechts im Internet, leerlaufen würde und die Rechteinhaber schutzlos gestellt würden. Gespannt bin ich ja, wie sie das formulieren werden. Ist schon klar, dass sie mit "Rechteinhaber" immer "Sony BMG, EMI, Warner, Microsoft" meinen. Aber eigentlich kenne ich niemanden, der nicht Inhaber von Urheberrechten wäre. Sei es durch einen gelungenen Text, ein selbstgeknipstes Foto, ein gemaltes Bild oder einen besonders künstlerischen Schneemann... Friday, 23. November 2007Sondermünze Angkor Wat
Auf den ersten Blick dachte ich, es gäbe eine neue Sondermünze mit Angkor Wat als Motiv.
Auf den zweiten Blick wars dann aber doch die Gedenkmünze für 2007 mit dem Schweriner Schloss. Tuesday, 20. November 2007Tools
Beim law blog hab ich einen Link zu den Fragen und Antworten zur Online-Durchsuchung des Innenministeriums gefunden. Nix neues, wir können ganz beruhigt sein, sagt der Minister...
Nur eine Stelle fand ich bemerkenswert: Wie sollen die bei den Online-Durchsuchungen anfallenden Datenmengen durch die Sicherheitsbehörden bewältigt werden? Endlich hab ich eine Übersetzung für Tools gefunden. Und ich dachte bis jetzt immer, Tools schreibt man mit Z. Monday, 19. November 2007Informationsfreiheit
Gute Nachricht für Bayern. In unserer Verfassung ist das Internet bei der Meinungsfreiheit schon drin. Zumindest ist es nicht ausgeschlossen:
Artikel 110 Zusammen mit dem Grundgesetz sollte damit eigentlich alles gesagt sein: Artikel 5 Die Meinungsfreiheit inklusive "oder in sonstiger Weise" steht so übrigens wörtlich auch schon in der Weimarer Verfassung von 1919. Warum die Mütter und Väter des Grundgesetz stattdessen eine abgeschlossene Liste der Äusserungsmöglichkeiten gewählt haben, habe ich nicht rausgefunden. Aber "Druck" haben sie auch rausgelassen. Vermutlich haben sie einfach gedacht, es wäre egal, ob die Schrift und das Bild auf Papier, Steintafeln oder auf Monitoren sichtbar werden. Vielleicht fanden sie die Formulierung auch zu altmodisch, die Unterscheidung "Freiheit, Dinge zu sagen und zu schreiben" und "Freiheit, Dinge in Druckerzeugnissen zu verbreiten" erinnerte sie vielleicht zu sehr an die Vorzensur der Presse in längst vergangenen Zeiten. Bisher hat das auch keinen gross gestört. "Fernsehen" ist ja auch nicht explizit erwähnt und trotzdem hält jeder einen Fernsehjournalisten für einen Angehörigen der Presse. Und bei der Behauptung der GEZ, Internet sei irgendwie so eine Art Rundfunk gabs auch keinen Aufschrei, dass dort Verfassungsfeinde am Werk seien. Die SPD, auf der Suche nach Möglichkeiten, die Internetnutzer mal ein bisschen zu knuddeln findet aber schon, dass man da endlich was machen muss. Und deshalb muss dringend das Internet in die Verfassung. Bei einigen Stellen des Artikels in der Welt hab ich den Eindruck, Wiefelspütz, Zypries und Genossen reden garnicht von Meinungsfreiheit und Rezipientenfreiheit sondern von irgendeiner Form von überwachungsfreier Kommunikation, gar von Informationeller Selbstbestimmung, z.B. hier: "Bei Einkäufen im Internet, beim Surfen auf der Suche nach Informationen, muss er im Grundsatz nicht mehr fürchten, dass der Staat ihm über die Schultern blickt." Aber dieser Eindruck wäre ja völlig absurd bei den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung. Das wäre ja reine Stimmungsmache um sich bei den internetaffinen Wählern anzubiedern und um sich ein bisschen von der Union abzuheben. Die Welt setzt unter jeden Artikel eine Suchfunktion mit den Schlagworten zum anklicken. Ich weiss nicht, wo die ihre bezahlten Links herhaben, aber die Suchmaschine assoziiert anscheinend ähnlich wie ich. Zu "Informationsfreiheit" kommt das da: Thursday, 15. November 2007kein Empfänger
Alle schreiben ihre Abgeordneten an, um ihren Unmut über die Vorratsdatenspeicherung auszudrücken, nur ich hab keinen rechten Adressaten. Ich halte zwar nicht viel von solchen Briefen, weil ich eigentlich nur erwarte, dass dann irgendeine Sekretärin ihre Textbausteine zusammenschiebt um mir zu antworten. Aber selbst wenn ich wollte, ich wüsste nicht, wohin.
Die beiden Leute von den Grünen und der FDP, (Toni Hofreiter und Martin Zeil) die dagegen gestimmt haben, muss ich ja nicht schimpfen. Georg Fahrenschon von der CSU hat im Wahlkreis das letzte Mal gewonnen, ist aber inzwischen Staatssekretär in München und sitzt deshalb nicht mehr im Parlament. Seine Ersatzfrau, die nun schon zum dritten Mal in den Bundestag nachrücken darf, kommt aus Würzburg und ist nicht zuständig. Den SPD-Abgeordneten meines Wahlkreises brauche ich auch nicht anzuschreiben. Otto Schily dürfte bei diesem Thema völlig resistent gegen widrige Meinungen seiner Wähler sein.
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