Seit Anfang 2009 werden wir vom Glückspielstaatsvertrag davor bewahrt, unser ganzes Taschengeld per Internet zu verzocken. Das war sicher gut gemeint, hat bestimmt schonmal einen Zocker vor dem Ruin gerettet, manchen privaten Internetwettanbieter in den Ruin getrieben und viele Kioske finanziell saniert.
Hessische Spieler dürfen jetzt aber wieder per Internet zocken. Das heisst, nicht so richtig per Internet, sondern per E-Post. Das fühlt sich an wie E-Mail, kostet aber Porto. Und die Leute müssen sich per Postident dafür anmelden. Aber sonst ists wie Internet, nur dass es halt von der guten alten Post betrieben wird, deshalb gilt das eher als elektrisches Papier oder so...
Merkwürdig finde ich, dass das gerade in Hessen eingeführt wird, dessen Innenminister schonmal auf die Idee kam, die Kinderporno-Websperren auch gegen ausländische Spielcasinos einzusetzen...
Ruinieren soll sich damit übrigens keiner können. Weil die Schutzmassnahmen der Staatslotterie sind enorm hoch:
Aus Gründen des Spielerschutzes beschränkt die Lotteriegesellschaft den maximalen Spieleinsatz pro Person und Woche auf 250 Euro. Zwischen 23 und 6 Uhr werden keine Spielaufträge angenommen. Darüber hinaus existiert eine strikte Trennung zwischen dem Bezahlkonto und dem Gewinnauszahlungskonto des E-Postbrief-Nutzers, anfallende Gewinne sollen nicht zu unmittelbar erneuten Spieleinsätzen animieren. „Mit dem neuen Serviceangebot können unsere Kunden von den Vorteilen der elektronischen Kommunikation wie Schnelligkeit und Bequemlichkeit profitieren, gleichzeitig erfüllt es unsere hohen Standards bei der Sicherheit und Spielsuchtprävention.“, so [der Geschäftsführer LOTTO Hessen] Dr. Sundermann weiter.
Derart hohe Standards hätten private Buchmacher sicher niemals hinbekommen. Womöglich hätten die ihre Internetspielhölle aus rücksichtsloser Gier sogar um Mitternacht geöffnet!