Ich hab gestern ganz übersehen, dass im Entwurf für die EU-weite Kinderpornosperre der Begriff "Kind" für uns ganz ungewohnt definiert wird:
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck:
(a)
„Kind“ jede Person unter achtzehn Jahren
(b) „Kinderpornografie”
....
(iii) jegliches Material mit Darstellungen einer Person mit kindlichem Erscheinungsbild ...
Das was bei uns also als Herstellung von "Jugendpornographie" vor gut einem Jahr eingeführt wurde, wäre in Zukunft also dem Pornodreh mit Säuglingen gleichgestellt und mit 2 Jahren Knast bedroht. Eine zusätzliche Strafverschärfung ist noch für echte Kinder vorgesehen, falls das Kind "nach den einschlägigen Bestimmungen des nationalen Rechts das Alter der sexuellen Mündigkeit noch nicht erreicht hat". Die Darsteller müssen nicht mal unter 18 sein, es reicht, wenn sie so aussehen. Im Zweifel sollte man also etwas künstliche Rückenhaare und Orangenhaut benutzen.
Das wird schlimm für junge Erwachsene. Passt auf, was Ihr so knipst. Sexdates dürft Ihr mit 17jährigen Kindern übrigens ausmachen, selbst mit "Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologie". Da steht freundlicherweise die "sexuelle Unmündigkeit" dabei. Für Sperrlistenbefürworter wirds dagegen richtig schön, immerhin lässt sich mit dieser Auffassung von "Kind" die Anzahl der gefundenen Seiten extrem steigern.
Diese Kommissarin Malmström scheint ja ansonsten eher ausgeglichen in ihrem Weltbild. Sie hat sich im September den
Zorn religiös veranlagter Mitmenschen zugezogen, weil sie als schwedische Europaministerin für die Verurteilung des litauischen Jugendschutzgesetzes gekämpft hat. Kleine Litauer wurden nämlich nicht nur vor Missbrauch und Porno geschützt, man durfte ihnen auch keine homosexuellen, bisexuellen oder polygamen Lebensentwürfe vorstellen um für solchen Schmutz keine Werbung zu machen...