Ich versuch ja immer ein bisschen technisch mitzudenken, wenn unsere Politikerinnen Geschichten zu ihrem Stoppschild erzählen, aber irgendwie komm ich nicht weiter...
Wenn alles schlecht geht mit der Internetsperrerei haben wir ja dann dieses Stoppschild, das die Provider hosten. Dort schlagen dann alle Surfer auf, die dank DNS-Fälschung statt auf "porno.tld" auf irgendeine IP-Adresse des Providers umgelenkt werden. Dort entsteht ein Logfile, das im Wesentlichen die IP-Adresse des Surfers, die gesuchte URL (also z.B. "porno.tld/gallery.html") und mit einigem Glück für die Überwacher noch den "Referer" enthält. Dazu noch ein bisschen Infos über verwendeten Browser und Betriebssystem, aber wenn sich hinter dem Begriff "Stoppschild" nur eine Seite mit Bild und Link und nicht irgendwelche aktiven Spähprogramme verbergen, wars das dann auch.
Die URL wäre für die Polizei uninteressant. Weil die Liste der gesperrten Seiten hat sie ja selbst gemacht. Bestenfalls könnte man da schöne Statistiken zu Besucherzahlen draus generieren. Die IP-Adresse wäre wichtig, um den Pornosucher zu identifizieren. Und der Referer könnte interessant sein. Dort steht die Seite drin, auf der sich der Link auf "porno.tld/gallery.html" befindet, die der Besucher vorher angesurft hat und wo er eben den Link angeklickt hat. So könnte man Neuigkeiten erfahren, wo unerlaubte Inhalte verlinkt sind und dort eventuell weiterfahnden.
Aus Sicht der Ermittler also keine so doofe Idee, sich das Log anzusehen. Aber dann ist wohl irgendwas bei der Übermittlung des Wunsches an die Verantwortlichen verlorengegangen.
Weil jetzt möchte unsere Justizministerin ja einerseits keinesfalls sämtliche Besucher des Stoppschildes speichern. Stattdessen möchte sie die Gelegenheit, sozusagen live auf das Log zugreifen zu können. Was natürlich auch wieder speichern hiesse, weil eine durchrauschende live-Ansicht vermutlich eher aussieht wie der Matrix-Bildschirmschoner.
Ausserdem betont Frau Zypries, dass "Wie bei der Telekommunikationsüberwachung nur die Daten von
Personen durchgereicht [würden], bei denen eine richterliche Genehmigung zur
Überwachung vorliegt."
Bei Leuten, gegen die eine Genehmigung zur Überwachung vorliegt, kann der Provider ja ganz einfach sämtlichen Verkehr ausleiten. Dank der TKÜV haben die grossen Provider (und nur die haben diese Stoppschilder) sogar für viel Geld eigene Geräte zum bequemen Mitschnitt und reibungslosen Übertragung sämtlichen Internetverkehrs an die Behörden kaufen müssen. Für diese Leute bräuchte es die Stoppschild-Live-Beobachtung also eigentlich nicht.
Für eine spätere Zuordnung der Daten zum Beispiel zu Dank der Vorratsdatenspeicherung gespeicherter IP-Adressen braucht man das auch nicht. Weil der Provider muss schon vorher zuordnen, sonst weiss er ja nicht, gegen welche IP-Adresse gerade eine Überwachungsgenehmigung vorliegt. Die ist ja gegen die Person gerichtet und ausserdem ist aus Providersicht Kunde und IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt praktisch das gleiche. Ausserdem schliesst die Ministerin eine Speicherung derzeit noch aus.
Ich kann mir Vorstellen, dass sich irgendwo in den Fachabteilungen der Polizei und Justiz die Leute ziemlich die Haare raufen, wenn die Leitungsebene beim Briefing wieder nur die Hälfte kapiert, den Rest frei erfindet und dann ein Fass aufmacht wegen Dingen, die man selbst eigentlich so nie gewollt hat. Entweder wollten die nur den Referer oder sie wollten auch die IP-Adressen. Dann aber unkompliziert ohne Richter, oder alles nur mit richterlichem Beschluss für die angesurfte Seite statt einer für den Besucher. Oder irgendwas völlig anderes, was weder die Ministerin noch ich verstehen.