Im finsteren Mittelalter, lange bevor sowas wie Demokratie, Parlamentarismus oder Gewaltenteilung hierzulande eingeführt wurde gab es in Bayern kein richtiges zentrales Steuerwesen. Der Landesherr musste sich und seinen Hof aus seinen eigenen Gütern und ein paar vom König zugestandenen Einnahmequellen ernähren.
Für Ausgaben ausser der Reihe, wie z.B. Versorgungskrisen, Kriegszüge oder Hochzeiten der Herzogstöchter gab es einen Batzen Geld, auf dem die Landstände sassen. Das war so eine Art Parlament, nur dass dort nicht das Volk beteiligt war, sondern nur ein paar Grosskopferte: Ritter, Vertreter von Kirche und Klöstern und städtische Honoratioren. Dort mussten Sonderausgaben beantragt werden, wurden dann im Einzelfall bewilligt und bei Bedarf eine zeitlich begrenzte Steuer eingeführt oder ein Font aus dem Vermögen der Landstände eingerichtet.
In der Regel bekam der Fürst seine Kohle. Ausgaben von grosser Bedeutung für das Land wurden auch von den Landständen als ihre Aufgabe begriffen. Allerdings musste der Fürst dafür lange Briefe schreiben, genau darlegen, wofür er das Geld braucht und wortreich deutlich machen, dass ihm schon klar ist, dass er kein Recht auf dieses Geld hat sondern dass das ein besonderer Liebesbeweis der Untertanen wäre und dass das ein einmaliger Fall ist. In der Regel bestanden die Stände auch auf eine förmliche Erneuerung ihrer Rechte oder verknüpften die Bewilligung mit der Gewährung neuer Rechte.
Nichteinhaltung dieser Regeln konnte schon auch mal zum Bürgerkrieg führen. Was natürlich auch noch kein Krieg unter "Bürgern" war, sondern eher so ablief dass irgendein Ritter mit seinen Schlägern in das Dorf des Herzogs einfiel, dort plünderte und wieder abzog. Das Volk war da nur als Opfer oder Schläger beteiligt.
Aus dem Privileg der Stände, die landesherrlichen Ausgaben zu kontrollieren, entwickelte sich das Haushaltsrecht der Parlamente. Unser Bundestag zum Beispiel ist ganz stolz darauf und findet, dass Parlament und Haushalt untrennbar zusammengehören. Manche altmodischen Lexika halten das sogar für das wichtigste Recht der Volksvertretung.
Auf Seiten des Landesherrn wird das aber schon lange nicht mehr so empfunden. Falls z.B. das Parlament einen Tilgungsfont für ein Konjunkturpaket mit exakter Aufschlüsselung der Ausgaben einrichtet, gilt das eher als unbedeutender Verwaltungsakt. Da werden die Verbraucher schon zur Eile bei der Anmeldung der AbwrackUmweltprämie gemahnt, Wochen bevor ein Haushalt dafür steht. Und auch wenn es um deren Verlängerung geht, wird nicht mal erwähnt, dass der Landesherr eigentlich keine Verfügungsgewalt über den Geldsack seiner Untertanen hat. Muss er auch nicht gross erwähnen, die modernen Landstände haben ja bis jetzt jedes mal die Wünsche der Fürsten abgenickt.
Untertanen und Presse sehen das anscheinend genauso, jedenfalls melden sie schon in Scharen ihre Karre zur Verschrottung an und lediglich der BR soll gestern mal kurz erwähnt haben, dass die Aussicht auf das ganze schöne Geld zur Zeit so viel wert ist wie eine Absichtserklärung der Kanzlerin und des Vizekanzlers eben wert ist.
Die Bilder sind ein Ausschnitt aus einem Brief Albrechts III in dem er 1458 um Geld für die Hochzeit seiner Tochter bittet und die Forderungsliste der Stände für die Bewilligung. Die Akten des Bayerischen Landtags von 1429 bis 1669 gibt es als Scans bei der Bayerischen Staatsbibliothek.