Wenn unser SPD-Chef meint, ein Ministerpräsident sei zwar "
legal, aber nicht hinreichend legitimiert", weil der keinen Sitz im Landtag hat, dann können wir uns sicher bald auf einen Volksentscheid freuen.
Das schöne an der
Bayerischen Verfassung ist ja, dass eine Änderung keine Mehrheit im Landtag braucht, sondern lediglich eine Mehrheit im Volk, hat ja damals bei der Abschaffung des
Senats auch ganz gut geklappt. Dank dieses kleinen Unterschieds z.B. zum Grundgesetz halten sich zwar ein paar altmodische Dinge länger (der Ministerpräsident wurde erst 1998 das Recht los, zur
Todesstrafe verurteilte zu begnadigen), aber dafür wird weniger an der Verfassung rumgekritzelt, wenns gerade politisch opportun erscheint.
Abschreiben könnten wir ja bei den
Nordrhein-Westfalen, die können den höchsten Job nicht outsourcen:
Artikel 52
(1) Der Landtag wählt aus seiner Mitte in geheimer Wahl ohne Aussprache ...