Der viele Wind, der um ein
deutschsprachiges Terrortelekolleg gemacht wird, zusammen mit dem neuen
Gesetzentwurf des Bundesrats zur Strafbarkeit des Besuchs von Terrorcamps macht mir Sorgen. Ich trau den Typen ja schon zu, dass sie absichtlich diese Camps auch in den virtuellen Raum verlagern um uns beim Anschauen von
Schulungsvideos zu überwachen. Schwer genug wäre die Straftat ja dann.
Im Gegensatz zum üblichen Sprachgebrauch und zur Überschrift des Entwurfs ("Ausbildungslager", "Terrorcamps") soll da nämlich einfach die "Wahrnehmung von Ausbildungsangeboten" bestraft werden. Im Zeitalter des E-Learning und der
Fernuniversität des Terrors erfordert diese Interpretation von "Lager" sicher keine physische Anwesenheit des Studierenden vor Ort:
§129a Abs 5 wird wie folgt geändert:
a) [....]
b) Folgender Satz wird angefügt:
"Wer Ausbildungsangebote terroristischer Vereinigungen nach Satz 2 wahrnimmt, [...], wird mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft"
Jetzt weiss ich auch, was Schäuble im
September meinte:
Schäuble warf zudem die Frage nach der Strafbarkeit von Aufenthalten in terroristischen Ausbildungslagern auf. Dazu habe die große Koalition schon in ihrer Koalitionsvereinbarung einen Prüfauftrag an das Justizministerium erteilt. Die rechtliche Formulierung für die Strafbarkeit eines Ausbildungsaufenthalts sei „nicht ganz einfach“, er würde sich „aber schon wünschen, dass die Prüfung ein positives Ergebnis erbringt“.
Man musste monatelang eine Formulierung suchen, die auf die Vokabeln "Reise", "Aufenthalt" und "Ausbildungslager" völlig verzichtet, ausser im Titel natürlich.