Wieder ein neues Wort gelernt. Ich hätte es zwar schon vor Wochen im
Fragenkatalog des Justizministeriums zum Bundestrojaner aufschnappen können, aber irgendwie hab ichs dort übersehen.
Kurz gesagt, beschreibt der Begriff "Quellen - Telekommunikationsüberwachung" das Einbauen von Wanzen an der Quelle der Kommunikation, also dem Telefon oder dessen neumodischem Ersatz, dem Computer. Im Falle eines Computers heisst das, dass man einen kleinen Trojaner installiert, der dann später irgendwie die Kommunikation übermittelt. Auf der Leitung nämlich kann man das nicht belauschen, weil die Daten von Internettelefonie, Chat und Messenger dort oft verschlüsselt sind.
Daten auf dem Rechner des Opfers, die nicht zur Kommunikation gehören, werden dabei nicht übertragen. Deshalb gehört das Thema auch nicht zum Themenkreis "Heimliche Online-Durchsuchung", sondern lediglich zum klassischen Abhören von Telefonen, Faxen und Fernschreibern. Das hat das Innenministerium dem Justizministerium auch schon im oben verlinkten Fragenkatalog erklärt, aber keiner hat darauf geachtet:
Von der Online-Durchsuchung ist die Quellen-TKÜ zu unterscheiden, bei der Telekommunikationsinhalte und nicht sonstige, etwa auf der Festplatte abgelegte, Daten erhoben werden, die anderen rechtlichen Regelungen unterliegt.
Zumindest ist das also die feinsinnige Rechtsauslegung der Bundesregierung und des bayerischen Innenministeriums, die heute zugegeben haben, dass das Zollfahndungsamt in zwei und das bayerische Landeskriminalamt in mehreren Fällen derartige Quellen-TKÜ-Trojaner eingesetzt haben. Der
Spiegel schreibt dazu:
Nach Ansicht des Innenministeriums ist diese Quellen - Telekommunikationsüberwachung, kurz Quellen-TKÜ, rechtlich gedeckt. Da es sich um die Kontrolle des Fernmeldeverkehrs handle, gelte dafür die gleiche Grundlage wie für das Abhören von Festnetz- oder Handy-Telefonaten. Auch alle dazu notwendigen Eingriffe - hier nun das Installieren eines Trojaners - seien daher abgesichert.
Was ich dabei nicht verstehe, warum dann eigentlich so ein Aufwand um die Ermächtigung zur Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz gemacht wird. Wenn z.B. der Herr B
eckstein sagtMan wisse, dass die Festgenommenen das Internet nutzen, sagte Beckstein. Aus welchen Gründen sie im Internet waren, könne er aber nicht sagen, weil die Sicherheitsbehörden Online-Durchsuchungen nicht durchführen dürfen.
oder uns
Volker Kauder die Notwendigkeit des Bundestrojaners erklärt
Warum ist das notwendig? Immer mehr, übrigens auch Privatleute, nutzen die Möglichkeit, verschlüsselt zu telefonieren über das Internet. Und wir sind dann, die Sicherheitsbehörden sind dann nicht in der Lage, diese Verschlüsselung, während sie gesendet wird, sofort aufzulösen. Dann wird es abgelegt auf dem Server des betreffenden Terroristen, und dann muss es eben dort entschlüsselt werden.
dann muss den beiden doch klar sein, dass sie da Dinge fordern, die ganz klar schon lange erlaubt sind, zumindest nach Ansicht der eigenen Leute, im Falle Beckstein sogar seiner eigenen Behörde. Beide sind studierte Juristen mit jahrelanger Erfahrung im Gesetze machen und Gesetze anwenden. Solchen Leuten könnte man die technisch etwas holperige Erklärung Kauders nachsehen. Falls sie aber wirklich bisher dachten, Internet-Überwachung per Trojaner sei verboten, sollten sie ihre Kompetenz in Rechtsfragen nochmal überprüfen. Oder halt die der betreffenden Ministerien.
Falls die Ministerien irren sollten, wird man sicher bald über die Strafverfahren gegen die verantwortlichen Beamten hören. Falls die beiden sich irren, können wir ganz bestimmt mit dem Rückzug der zwei Politiker ins Privatleben rechnen. Falls sich keiner geirrt hat, wars einfach Politik...
Beim Googlen nach den Interwiews hab ich übrigens noch einen richtig schönen Satz von Wolfgang Bosbach gefunden. Auf die Frage nach der Gefahr, dass der Trojaner nicht nur lauscht, sondern auch manipuliert, sagt er
beim ZDF:
Der Datenbestand kann überhaupt nicht manipuliert werden, denn der Einsatz einer so genannten Schadsoftware ist ausdrücklich verboten.
Ja dann....