Eine kleine Rechenaufgabe aus dem gestrigen
Münchner Polizeibericht:
Seit Juli diesen Jahres sanktioniert das Referat für Gesundheit und Umwelt der LHS München als zuständige Behörde Verstöße mit Zwangsgeld im vierstelligen Bereich.
Nach erfolgter erster Feststellung wird das Zwangsgeld noch angedroht bei festgestellter Wiederholung werden bis zu 1.000 Euro fällig.
Falls jemand die kleine Rechenaufgabe nicht lösen kann: Man muss die Schnittmenge bilden und das Ergebnis lautet "Das Zwangsgeld beträgt immer genau 1000 Euro".
Hintergrund ist ein Bericht über verstärkte Kontrollen in Münchner Puffs zur Wiesnzeit. Dieses Jahr scheinen unsere Ordnungshüter erstmals die Kondompflicht zu überprüfen. Festgelegt ist der Gummizwang für beide Beteiligten in der
Bayerischen Hygiene-Verordnung. Die korrekte Anwendung wird zwar nicht geprüft, aber man schaut nach, ob der Verbraucher dort deutlich per Hinweisschild auf seine Pflicht hingewiesen wird.
Da fällt mir wieder ein, dass ich den Leuten im Polizeipräsidium mal schreiben wollte. Nachdem ich
erfahren habe, dass das BKA die Besucher seiner Informationsseite zur "
militanten gruppe" pauschal verdächtigt, muss man ja vorsichtig sein mit den Informationen unserer Ordnungshüter. Wir lesen fast täglich halb aus beruflicher, halb aus privater Neugier den Polizeibericht. Sowas freut vielleicht den Pressesprecher dort wenn er die Klickstatistik sieht, aber macht uns doch auch wieder verdächtig. Immerhin wohnen wir auch noch in der Nähe des Tatorts, und zwar jedes der dort erwähnten!