Das es so schnell mit ihm
bergab geht hätte ich nicht gedacht. Ich dachte ja, das guter Cop/böser Cop-Spiel geht noch ein bisschen weiter. Aber zu dem Spiel gehört ja auch, dass der Böse immer nur als Drohung rumsteht, und nicht wirklich auf die Idee kommt, den Verdächtigen zu verprügeln.
Würde etwa der Terroristenführer Osama bin Laden aufgespürt und stünde eine derartige Entscheidung an, wären die Rechtsfragen in Deutschland "völlig ungeklärt", so Schäuble. In den USA wäre das jedoch anders: "Die Amerikaner würden ihn mit einer Rakete exekutieren, und die meisten Leute würden sagen: Gott sei Dank", sagte der Minister.
Daher müssten auch in Deutschland solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich geklärt und Rechtsgrundlagen geschaffen werden, so Schäuble. Bislang erlaubt das Grundgesetz eine gezielte Tötung nur, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben Unschuldiger unabwendbar scheint.
Die nachträgliche Tötung eines Gewalttäters durch den Staat ist laut Verfassung eindeutig verboten. Genau das will Schäuble ändern. Denn klar ist für den Bundesinnenminister auch: "Die Stärkung des Präventivgedanken" bedeute eine "Stärkung der Verfassung".
Ich denk, die Rechtsfrage ist geklärt. Todesstrafe ist selbst für verurteilte Verbrecher abgeschafft, staatlich angeordnete Tötungen sind auch schon verboten.
Die Rechtslage für den Umgang mit verrückten Innenministern ist auch
schon klar. Selbst die Verfassung ist darauf
vorbereitet.