Am letzten Mittwoch
meinte Herr Wiefelspütz noch
Die Entscheidung, ein Camp von Demonstranten mit dem Aufklärungsflugzeug auszuspähen, sei zwar verfassungsrechtlich unbedenklich, politisch aber "extrem unklug und unsensibel" gewesen
Heute, nachdem
er erfahren hat, dass die Tornados ihre Mindestflughöhe von 500 Fuss unterschritten haben, findet er
"Der Tiefflug über dem Protest-Camp war verfassungswidrig", so Wiefelspütz zu SPIEGEL ONLINE, "denn sie hatten möglicherweise eine Zwangswirkung auf die Demonstranten, die sich durch das Kriegsgerät in niedriger Höhe bedroht gefühlt haben müssen". Durch die Jets am Himmel und die donnernden Triebwerke seien Menschen eingeschüchtert worden. "Aus heutiger Sicht war der Einsatz nicht nur politisch instinktlos, sondern auch rechtswidrig"
Schon irgendwie ganz schön raffiniert, diese Verfassungsrechtler, wenn man sich dem aktuellen politischen Wind immer anpassen muss. Dass sich die Demonstranten durch die Kriegsgeräte ganz subjektiv eingeschüchtert fühlten, war ja schon vorher bekannt.
Hoffentlich war das den Piloten auch so klar. Ich denke ja, Piloten sehen Mindestflughöhen ungefähr so wie Autofahrer Tempolimits. Man hält sich im grossen und ganzen schon dran, in der Ausbildung sowieso, aber in der Praxis haben sie halt doch eher unverbindlichen Charakter und Verstösse sind eine kleine Ordnungswidrigkeit. Dass allein diese 150m-Grenze für die SPD die Trennlinie zwischen Grundgesetztreue und Verfassungsbruch darstellt, war den Fliegern sicher nicht klar.
Andererseits ists natürlich praktisch. Minister, Staatssekretäre und Polizeiführer können ihre Hände in Unschuld waschen. Schliesslich können sie ja nichts dafür, dass ein doofer Luftwaffenhauptmann das akustische Signal überhört, das ihm die Annäherung an den Boden des Grundgesetzes anzeigt. Ich glaube, der Wiefelspütz'schen Rechtsauffassung können sich auch der Innen- und der Verteidigungsminister schweren Herzens anschliessen.