Kontraste hat jetzt den Text der Dienstanweisung ausgegraben, mit der der Minister, der Staatssekretär und das Parlamentarische Kontrollgremium
gelinkt wurde:
Das heimliche Beobachten und sonstige Aufklären des Internets sowie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen, bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf IT Systeme unter Einsatz technischer Mittel.
Hans Peter Uhl von der CSU konnte den Text nicht deuten damals im Kontrollgremium
als Jurist und Nichttechniker, nicht IT-Spezialist. Ich verstehe ich es nicht, was damit im Einzelnen gemeint ist und wozu die Dienste befugt sein sollen
und sein Kollege Ströbele von den Grünen auch nicht
Allein die Vorstellung, dass ein Geheimdienst in den Computer, den ich hier auf meinem Schreibtisch habe über das Telefon reinkriechen kann, diese Vorstellung habe ich erst Ende 2006 entwickeln können, seit ich gehört habe, dass das im strafprozessualen Bereich angewandt worden ist.
Vielleicht ist das das Problem. Die Leute verstehen die Sprache der Leute nicht, die sie beaufsichtigen sollen und nachfragen trauen sie sich nicht, weil sonst der Mann vom Verfassungsschutz verächtlich schnauft. Auf die Idee, dass das Ding, in das die Frau im Vorzimmer immer die Briefe tippt ein "IT-System" sein könnte, kommen sie nicht von allein.
Bayern macht übrigens einen eigenen Vorstoss zum Online-Schnüffeln. Die
Netzzeitung zitiert unsere Justizministerin mit
Weder von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) noch von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) lägen bisher Entwürfe vor, beklagte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) in der «Welt am Sonntag». «Wir brauchen sehr schnell eine Rechtsgrundlage.»
Die Ministerin will die Durchsuchung von Computern dem Bericht zufolge rechtlich wie eine Telefonüberwachung behandeln. Die Online- Überwachung an die strengeren Voraussetzungen zu knüpfen, wie sie bei der Wohnraumüberwachung (Lauschangriff) gelten, hält die CSU- Politikerin für zu restriktiv. «Diese hohen Hürden würden beispielsweise verhindern, dass Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie effektiver bekämpft werden können», sagte sie.
Da schon oft auch
Hausdurchsuchungen wegen Kinderpornographie durchgeführt wurden, stimmt das mit der Hürde natürlich nicht ganz, man könnte sich ja bequem statt am Grossen Lauschangriff einfach an der Offline-Durchsuchung orientieren. Ich vermute, Frau Merk wollte einfach nochmal ein Stichwort fallen lassen und es geht ihr halt so wie den anderen auch: Sie hat keine Ahnung, worum es geht, aber man hat ihr gesagt, dass man das braucht. Ausserdem geht das so eh nicht durch die Gesetzgebung und wenn man schonmal Stimmung für die konservative Wählerschaft macht, kann man auch ordentlich aufs Blech hauen.
Was mir bei der ganzen Sache irgendwie fehlt, ist irgendeine Form von Scham darüber, dass jahrelang die Behörden gegen Gesetzte verstossen haben, absichtlich oder aus Versehen gedeckt von der Regierung und ohne funktionierende Kontrolle des Parlaments. Das finde ich besonders tragisch, diese Kontrolle ist schliesslich die einzige Kontrolle, die stattfinden sollte, jeder öffentliche Einblick in die Arbeit der Schnüffler wurde ja durch dieses Gremium ersetzt.
Stattdessen ist die einzige Konsequenz dieses Treibens, dass man eben versucht, die Rechtsgrundlage zu schaffen und so die Straftäterbande nachträglich zu legalisieren.