Dienstag, 6. November 2007Demo gegen Vorratsdatenspeicherung
Schön, dass heute trotz des Sauwetters doch eine ganze Menge Leute zu der Demo gegen die Vorratsdatenspeicherung gefunden haben. Wie viele das waren, kann ich nichtmal ansatzweise schätzen, gibts sicher morgen in der Zeitung und im Polizeibericht zu lesen. Irgendwo in der Mitte liegt die richtige Zahl...
Die Reden von "Validom" und Klaus Hahnzog fand ich ziemlich gut, Judith Greif von der Grünen Jugend München war auch nett anzuhören, nur Hedwig Krimmer von ver.di hätten sie besser irgendwo verstecken sollen. Die gute Frau hat glaube ich im ersten Halbsatz der Begrüssung irgendwas von Vorratsdatenspeicherung gesagt und danach eine standardisierte "Beckstein ist Rassist und wir wollen keinen Einsatz der Bundeswehr im Inneren"-Rede gehalten. Ersteres glaub ich garnicht so recht und letzteres ist richtig, aber das ausgerechnet an den Löschhubschraubern bei der Waldbrandbekämpfung am Thumsee festzumachen ist schon ziemlich schräg. Es war entweder die falsche Demo, oder die falsche Rede. Beim Wiederaufwärmen vor der Glotze kam dann Frau Zypries in heute zu Wort und sagte in die Kamera, dass sich durch das neue Gesetz garnichts ändern würde, weil auch bisher alles schon gespeichert würde. Das wäre ja beruhigend, weil ein Gesetz, durch das sich nichts ändert, wäre ja völliger Unsinn und würde nie verabschiedet werden... Nachtrag: Die Veranstalter sagen, es seien 2000 Leute gewesen, die Polizei spricht von "über 1000". Bilder gibts inzwischen auch. Freitag, 2. November 2007Wirre Ministerinnen
Kaum bemüht sich die Bundesjustizministerin ein wenig Versachlichung in die Debatte über die drohende Vorratsdatenspeicherung zu bringen
Ich habe mich daran gestört, dass bei denen, die sich darüber äußern, wenig Sachkunde vorhanden ist schon fällt ihr ihre bayerische Amtskollegin in den Rücken... Wo die Bundesjuristin sagt Gelauscht werden dürfe demnach nur noch bei "schweren" Vergehen, auf die mindestens Haftstrafen mit Höhen zwischen einem und fünf Jahren stünden. Fahrlässige Verstöße gegen das Waffenrecht, Beihilfe zur Fahnenflucht oder Verstöße gegen das Vereinsgesetz etwa würden gestrichen, da diese "im Höchstmaß" mit weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht seien. schreibt Merk "Bei Stalking mittels Telefonanrufen oder Betrügereien im Internet können die Täter in den meisten Fällen nicht ermittelt werden und wir können den Opfern nicht helfen" Stalking wird mit Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu 3 Jahren bestraft, sofern das Opfer nicht in schwere körperliche Gefahr gerät. Nach Zypries Auffassung also keineswegs geeignet, den Vorratsberg der Internet- und Telefonprovider abzuschöpfen. Nach Merks populistischer Einlassung aber schon. Ich fürchte ja, beide haben Recht. Es herrscht tatsächlich grosse Verwirrung dank sachunkundiger Kommentare von allerhand wirren Politikern. Es wird tatsächlich irgendwas mit "schwerer Straftat" im Gesetz stehen und dieser Begriff wird in den folgenden Jahren einfach ein wenig ausgestaltet. Was einst gegen organisierte Kriminalität entwickelt wurde, wird ja heute auch gegen schummelnde BAFöG-Empfänger eingesetzt und die Mautdaten, die niemals nicht für anderes als Mautzwecke verwendet werden durften, werden sicher auch bald zur Strafverfolgung und Prävention abgezogen. Es wird ja auch weiterhin der Satz "oder per Telekommunikation begangene Straftaten" aus dem Gesetzesantrag stehen bleiben. Da bleibt auch Frau Merks Stalker noch in der Zielgruppe. Blöd nur, dass die beiden Ministerinnen das einfach nicht so offen zugeben wollen. Ehrlichkeit würde ich zum Beispiel ja honorieren und als Einstieg in eine versachlichte Diskussion wie sie sich Frau Zypries so wünscht wäre es sicher hilfreich. Bei einem weiteren Punkt würde ich mir auch mehr Sachkunde seitens der bayerischen Justizministerin wünschen: Diese Daten liegen bei den Unternehmen ohnehin vor. Es wird lediglich vorgeschrieben, dass sie nicht vor Ablauf von sechs Monaten gelöscht werden dürfen. Es ist schon klar, dass Internetprovider die Daten über vergebene IP-Adressen ihrer Kunden, Mailprovider Daten über Absender und Empfänger sowie die beteiligten IP-Adressen und Telefonprovider die Nummern speichern. Die löschen das Zeug aber nicht (nur) aus Sorge um den Datenschutz ihrer Kunden, sondern weil sie das bisher aus technischen Gründen so machen mussten. Ich kenne ja nur die Verhältnisse kleiner "Provider" mit ein paar hundert Nutzern und ein paar tausend Mails (Spam mal nicht mitgerechnet) am Tag. Dort ist es kein Problem, die Logs des Mailservers für ein paar Tage vorzuhalten und zyklisch zu überschreiben. Das Überschreiben muss man aber machen, um die Platten nicht vollzumüllen. Eine Datenspeicherung über längere Zeit würde dort die Anschaffung weiterer Platten und Bandlaufwerke bedeuten sowie natürlich den organisatorischen Aufwand, die Bänder zu wechseln, zu archivieren und auf Anfrage die passenden Datensätze an die Behörden häppchenweise zu liefern. So wird aus Frau Merks "einfach nicht Löschen" schnell eine teure Sache. Die Ministerin kann ja mal im Selbstversuch rausbekommen, wie man bei der Briefpost die Umschläge passend sortiert abheftet um später den Briefverkehr nachvollziehbar zu machen: Einfach den Papiermüll ein halbes Jahr nicht mehr runterbringen, sondern stattdessen im Wohnzimmer unter der Sitzecke chronologisch sortiert stapeln, so viel sollte ihr unser aller Sicherheit schon wert sein... Etwas unsachlich fand ich auch Frau Zypries Einlassung: ... beim Schutz so genannter Berufsgeheimnisträgern. Dieses beruhe auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Schon jetzt seien in der Gruppe, in die etwa auch Journalisten oder Anwälte eingeordnet sind, auch "Fußpfleger und die Hebammen" dabei. Dieser gesamte Personenkreis, der nach Schätzungen Zypries' 30 Prozent der Bevölkerung umfasst, werde besser geschützt. Zum einen ist es natürlich fies, die Hebammen da niederzumachen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Hebamme zu manchen Zeiten bedeutender für die psychologische und medizinische Betreuung der Schwangeren ist als der Frauenarzt. Aber das soll ihr die Familienministerin erklären... Zum anderen frage ich mich, wie man bei 2 Mio Beschäftigten im Gesundheitswesen, 1.2 Mio im Sozialwesen, 750000 Leuten in der Rechts und Steuerberaterbranche und 220000 Arbeitnehmern bei den Versicherungen (Quelle: Statistisches Jahrbuch) auf 30% von 82 Mio kommt. Ausserdem heisst ein Schutz der beruflichen Tätigkeit ja nicht, dass beispielsweise ein Krankenpfleger zuhause nicht unter die Speicherung seiner Telefonate fiele. Vielleicht hat ja die juristische Sachkunde der Bundesministerin wenigstens in einem Punkt versagt. Sie hält die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Massenklager vor dem Verfassungsgericht für "formal unzulässig". In dieser Beziehung können wir ihr Fachwissen relativ schnell ab 1.1.2008 überprüfen. Wäre schade, wenn sie recht behalten würde, weil das Verfassungsgericht hat ja schon mal nette Worte zu diesem Thema gefunden: Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Samstag, 27. Oktober 2007Abkürzungswahn ...Dabei ist es ganz einfach: M.C.P.R.V.B.D.S.R.I.A.E.E ist schlicht die Abkürzung von "Maximilian, Comes Palatinus Rheni Utriusque Bavariae Dux, Sacri Romani Imperii Archidapifer Et Elector" oder "Maximilian, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog beider Bayern, des Heiligen Römischen Reiches Erztruchsess und Kurfürst". "Archidapifer" hat die meisten Probleme bereitet. Sieht ja sowas von falsch und unlateinisch aus, dieses Wort. Aber Dapifer ist tatsächlich der korrekte Titel des kaiserlichen Oberkellners, dessen Job (und dessen Amt als Kurfürst und dessen Ländereien in der Oberpfalz) Maximilian als Kriegsbeute zu Beginn des 30-jährigen Krieges einkassieren konnte. In manchen Münzforen steht da "Archidux" als Übersetzung. Klingt besser, würde dann aber garnicht zu Maximilian passen. Erzherzöge gabs hierzulande keine. Dafür ist die Rückseite einfach: "Soli Deo Gloria". Einzig zur Ehre Gottes wurden damals die Münzen geprägt ;) Nachtrag 10.3.08: Weil grad einer per Google-Suche nach "mcprvbdsriaee" hier vorbeigeschaut hat, hab ich nochmal bei den Münzfreunden nachgesurft... Ursprünglich stand da "Herzog von Bayern". Richtig müsste es "Herzog beider Bayern" heissen, weil man anscheinend auch 120 Jahre nach der Wiedervereinigung von Bayern-München und Bayern-Landshut noch stolz darauf war, beides zusammenhalten zu können. Ob für die beiden Herzogtümer schon die Begriffe "Ober- und Niederbayern" verwendet wurden, weiss ich nicht sicher. Mittwoch, 24. Oktober 2007Alles ausser Alles
An "20% auf alles ausser Tiernahrung" hab ich mich ja schon gewöhnt. Daran dass Möbelhäuser die Markenware so ziemlich jeder Marke aus ihren Rabattaktionen rausnehmen auch.
Dass jemand einfach garnichts günstiger hergeben will, verstehe ich auch. Aber dass man diese Haltung auch noch bewirbt, verstehe ich nicht.
sauberes NetzEigentlich hätte ichs nicht gemerkt, weil ich nicht die Nameserver von Arcor verwende. Aber dank eifriger Berichterstattung musste ichs doch ausprobieren: max@offler:~$ dig youporn.com Arcor hat also dazugelernt, als sie das letzte Mal versucht haben Pornos auszusperren, haben sie ja einfach das Routing zu bestimmten IP-Adressen blockiert. Dieses Mal machen sie nur den Nameserver kaputt und leiten so Anfragen nach dem Namen "youporn.com" auf eine loopback-IP-Adresse (127.0.0.251) des eigenen Rechners des Filmfreunds zurück. Mit etwas Glück betreibt der selbst einen Webserver auf seinem Heim-PC und sieht seine eigenen Filme... Das ist relativ gefahrlos für Arcor. Das Routing zu verhindern führt dazu, dass auch weitere Domains auf dem gleichen Server nicht erreichbar sind. Beim letzten Mal war das dann doch eine recht lange Liste auch ganz braver Seiten. Da ist die Domainsperre per Nameserver wesentlich zielgenauer, allerdings auch durch Wahl anderer Nameserver als der providereigenen recht leicht auszuhebeln. So weit so schlecht. Ich hoffe ja, dass Arcor gegen die Einstweilige Verfügung angeht und sich durch die Instanzen klagt, Kampfwille scheint auf beiden Seiten vorhanden zu sein. Und ich hoffe sie gewinnen dabei. Hier gehts nämlich nur am Rande um Jugendschutz, in erster Linie gehts um Wettbewerb unter Pornohändlern. Die Einstweilige Verfügung wurde vom Besitzer z.B. des Erotik-Direktversands Sexyfilms.de erwirkt. Der fühlte sich in seinem Recht auf einen gerechten Wettbewerb gehindert, weil er die ganzen abstrusen Jugendschutzbestimmungen in Deutschland einhalten muss, während die ebenso leicht erreichbare Konkurrenz ausserhalb des Deutschnetzes ihre Filme völlig ungeschützt an den Mann bringt. Da hat er natürlich irgendwie recht, nachdem wir es nun auch höchstrichterlich haben, dass Kindersicherungen wie Personalausweisnummer oder Scheckkarte die Kleinen nicht ernsthaft behindern, muss er entweder komplizierte, kundenunfreundliche Schutzmassnahmen einführen oder auch ins Ausland auswandern, was er wohl nicht will. Sollte das Schule machen, fürchte ich, dass das Netz bald keinen Spass mehr macht. Online-Händler, die regelmässig über komplizierte deutsche Widerrufsformulierungen stolpern, werden sich gegen ihre Kollegen aus Österreich wenden. Smart wird uns den Anblick des Shuanghuan Noble vorenthalten. Reiseunternehmen werden dagegen vorgehen, dass wir per Internet vor Ort etwas buchen können ohne das der ausländische Veranstalter einen Sicherungsschein für den Fall seiner Insolvenz hinterlegt. Und wenn man schonmal fleissig am Sperren ist, kann man ja auch über politische/moralische/weltanschauliche Kriterien bei der Filterpflege nachdenken. Und weil man an den Ausländer schlecht rankommt (in seinem Heimatland macht er ja auch nichts verbotenes), soll das alles der deutsche Provider ausbaden. Der ist ausser dem Kunden des Providers, also den Eltern der schützenswerten Minderjährigen, der einzige deutsche Ansprechpartner. Er hat zwar mit den Inhalten seiner Verbindungen eigentlich genausoviel zu tun wie die Paketpost mit dem Inhalt der Pakete oder die Autobahnmeisterei mit dem Inhalt der Autos, aber wir können nur hoffen, dass das die Gerichte auch so sehen. Ich glaub, ich schau mir mal an, wer in den letzten Jahren die Grosse Chinesische Firewall aufgebaut hat. Das Geschäft hat Zukunft. Cisco steht zur Zeit auf 21,76 Euro.
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