Interessant, wie viele Leute gerade von Neuwahl reden, die eigentlich wissen müssten, dass wir gerade kein mit der Verfassung vereinbares Wahlrecht für den Bundestag haben. Das zu machen wäre zwar seit drei Jahren (also seit den Zeiten als die SPD-Fraktion noch zur Mehrheit gehörte) Aufgabe des Parlaments gewesen, aber es gab für den Gesetzgeber immer wichtigeres zu tun, als so ein Verfassungsgerichtsurteil zu beachten...
Ein Ordnungsgeld wäre vielleicht hilfreich, aber das können die Karlsruher Richter wohl nicht verhängen. Wenn z.B. jeder Abgeordnete für jeden Tag ohne verfasungskonformes Wahlrecht 10 Euro ins Grundgesetzschweinchen stecken müsste, könnten wir uns für 6200 Euro Tagessatz ein paar arbeitswillige Mathematiker kaufen, die sich in die Wunderwelt des negativen Stimmgewichts vertiefen.