"Mit Hilfe des Blindtextes kann die Verteilung des Textes auf der Seite (Layout oder Satzspiegel) sowie Lesbarkeit und Platzbedarf der verwendeten Schriftarten (Typografie) beurteilt werden. Er besteht aus einer mehr oder minder sinnlosen Folge von Wörtern, oft auch nur aus wortähnlichen Silbenfolgen." sagt die Wikipedia.
Es muss aber nicht immer das gleiche tröge "Lorem ipsum dolor sit..." sein, man kann auch gerne Mal den Bescheid einer Betriebsprüfung der Rentenversicherung nehmen:
Sehr geehrter Herr,
die stichprobenweise durchgeführte Prüfung hat keine Feststellung im Zusammenhang mit der Prüfung des Gesamtversicherungsbeitrages ergeben.
Es ergeben sich keine Feststellungen hinsichtlich der Beurteilung von Zuwendungen als unfallversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und deren Zuordnung zu den Gefahrenklassen bzw. Gefahrtarifen der Unfallversicherung.
Nach §§ 14 und 17 SGB IV i. V. m. § 1 Abs 1 1 Satz Nr. 1 SVEV (bis 31.12.2006 § 1 ArEV) richtet sich die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitsentgelt grundsätzlich nach Steuerrecht.
Im Prüfzeitraum hat nach Ihren Angaben bzw. den Angaben Ihrer Abrechnungsstelle keine Lohnsteueraußenprüfung stattgefunden. Sofern bis zur nächsten Prüfung nach § 28p SGB IV Prüfungen der Finanzverwaltung erfolgen, bitten wir die Prüfberichte/Bescheide über diese Prüfung unmittelbar nach dem Eingang sozialversicherungsrechtlich auszuwerten.
[...]
Eigentlich hätten wir einen Ankreuzzettel erwartet,
- wir haben geprüft, haben nichts festgestellt und belästigen Sie nicht weiter
- wir möchten zusätzlich zu dem halben Kilo Papier, das Sie uns kopiert haben noch mehr Heizmaterial
- wir möchten xxx Euro Nachzahlung haben, weil ...
oder irgendwas anderes verständliches.