Schon vor 50 Jahren hat man sich intensive Gedanken um den Datenschutz bei Volkszählungen gemacht. Am 6. Juni 1961 war der Stichtag für die bundesweite gesetzlich angeordneten Volks-, Berufs-
und Arbeitsstättenzählung. In den
Versammlungen, die für die 14.000 Münchner Zähler und Zählerinnen
abgehalten worden sind, betonten der Direktor des Statistischen Amtes
der Landeshauptstadt München, Dr. Friedrich Eicher, und seine
Mitarbeiter: Sie erfahren bei Ihrer Arbeit manches, was nicht jeder
weiß oder wissen lassen will, z.B. das Alter der Frauen. Ich erinnere
Sie daher eindringlich an die von Ihnen unterschriebene Erklärung der
Schweigepflicht."
Aus dem Stadtarchiv München