Erst hab ich gedacht, unsere Regierung ist ja ganz schön spät dran mit ihrer Neuregelung der Hartz IV-Sätze, immerhin bleiben die verfassungswidrigen Normen nur "bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiterhin anwendbar".
Die schlauen Richter wussten aber schon vorher, dass 12 Monate nicht reichen und der Gesetzgeber auch gerne mal seiner Pflicht nicht nachkommt:
Sollte der Gesetzgeber allerdings seiner Pflicht zur Neuregelung bis zum 31. Dezember 2010 nicht nachgekommen sein, wäre ein pflichtwidrig später erlassenes Gesetz schon zum 1. Januar 2011 in Geltung zu setzen.
Immerhin, heute soll bei Braten und erlesenen Weinen der Kompromiss zwischen
Bundestagsmehrheit und Bundesratsmehrheit
den Vertretern der Koallitionsparteien, der SPD und den Grünen gefunden
werden. Ich hoffe ja, dass die Sozialhilfeentscheider bei so wichtigen
Gesprächen entweder zurückhaltend oder ordentlich trinkfest sind.
Ach übrigens, bis 30. Juni 2011 brauchen wir ein verfassungsmässiges Wahlrecht für den Bundestag. Also eigentlich nur eines, wo "mehr Wähler" auch "mehr Sitze im Parlament" bedeutet. Mal sehn, ob da drei Jahre seit dem Urteil reichen, sonst dürfen wir 2013 nicht mehr wählen und müssen die derzeitige Regierung behalten...