Unserem Innenstaatssekretär ist bei seiner Pressemitteilung zum NPD-Parteiverbot ein kleiner Fehler unterlaufen. Der Satz
Nicht umsonst gelte wegen der
Erfahrungen aus der Weimarer Zeit für unsere wehrhafte Demokratie
der Grundsatz "keine Freiheit für die Feinde der Freiheit".
stimmt so nicht ganz.
"Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit" ist kein "Grundsatz unserer Demokratie" sondern ist ein Ausspruch, der Antoine de Saint-Just zugeschrieben wird. Der hat damit nach der französischen Revolution die Prozesse gegen die Aristokratie und gegnerische Mitrevolutionäre gerechtfertigt. Die Urteile stellte er unter das Motto "Nicht die Gefängnisse haben überfüllt zu sein, sondern die Friedhöfe" und er gilt im Allgemeinen nicht als gutes Vorbild für bayerische Kabinettsmitglieder.
Oder um mit der ehemaligen Präsidentin des Verfassungsgerichts zu sprechen:
"Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit" taugt nicht als Strategie der freiheitlichen Demokratie; denn eine Grundvoraussetzung der freiheitlichen Demokratie ist die ständige Auseinandersetzung zwischen widerstreitenden politischen Ideen. Der beste Demokratieschutz ist nicht die strafrechtliche Ahndung rechtsextremistischer Ausschreitungen; obgleich diese in einem Rechtsstaat selbstverständliche Pflicht der Justiz ist. Vielmehr muss der Kampf gegen die Ursachen dieses Extremismus im Vordergrund stehen. Gewiss gehört dazu auch eine Erfolg versprechende Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Doch nüchtern gilt es zu bedenken, dass Fremdenhass ein Zeichen misslungener Bildung ist.
Ein Satz in der Pressemitteilung beruhigt mich aber schon wieder ein bisschen. Der erste Absatz klingt ja so, als ob Herr Weiß ausgerechnet beim Verbot einer Neonazi-Partei den Rechtsstaat durch gesundes Volksempfinden ersetzen will. Aber er schreibt auch:
Dass alle "billig und gerecht Denkenden" wissen, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, reicht für ein Verbot nach rechtsstaatlichen Maßstäben sicher nicht aus, sonst wären wir nicht besser als die Feinde unserer Verfassung.