Ich weiss garnicht, was die FDP da noch nachhaken will. Wenn ihr
unsere Regierung sagt, dass sie während dreier Monaten in 2186 Verfahren die Daten der Vorratsdatenspeicherung gebrauch hat (allerdings nur in 940 Fällen darauf wirklich zugegriffen hat, oder 1400 Fällen, so genau weiss sie es nicht. Ebensowenig erfahren wir, wie viele Verbindungen hinter diesen Verfahren stecken, betroffen sind ja z.B. auch alle Mailkontakte des Verdächtigen), dann wird das schon notwendig gewesen sein. Die Aussage der Abgeordneten Piltz
So gehe aus der Antwort der Regierung nicht hervor, "in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war".
ist jedenfalls unfair. Ob der Abruf geholfen hat, einen Täter zu finden, kann ja nach 4 Monaten keiner sagen, Urteil ist da sicher noch keins gesprochen, Kriminalstatistiken geben sich ja auch immer mit der Bekanntgabe der Anzahl der Tatverdächtigen zufrieden.
Immerhin war in jedem einzelnen Fall die Ermittlung ohne den Zugriff
aussichtslos oder wesentlich erschwert. So hats ja unser Verfassungsgericht festgelegt und sicher wird sich keiner der Staatsanwälte und Richter darüber hinweggesetzt haben, alles andere wäre undenkbar.
Die Anzahl beunruhigt mich auch. 2200 schwere Straftaten, in jedem Einzelfall schwerwiegend. Das macht knapp 9000 im Jahr. Und alle wären ohne die Datenspeicherung nicht ermittelbar gewesen, bilden also einen Teil der unaufgeklärten 3,9% Straftaten gegen das Leben oder den 2,4% unaufgeklärten Rauschgiftdelikten
vom letzten Jahr. Wenn man das hochrechnet, macht man sich Sorgen um unsere Sicherheit.