Das freut mich aber. Unsere
Justizministerin gibt mir recht:
Mich stört an der aktuellen Diskussion gewaltig, dass hier verschiedene Dinge miteinander vermischt werden. Das Abhören von Telefonaten, die via Internet geführt werden, hat mit der Online-Durchsuchung, die heute vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird und die im Bereich der Strafverfolgung zur Zeit mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich ist, überhaupt nichts zu tun.
Wenn sie das jetzt noch Ihren
Parteifreunden erklären könnte...
Aber vielleicht wissen die auch schon bescheid, anscheinend wurde der feine Unterschied ja
heute in Karlsruhe recht gut rausgearbeitet. Irgendwie schon bemerkenswert, wie schnell alle von der Standardbegründung für den Bundestrojaner "die Terroristen telefonieren doch jetzt alle über Internet" zu "aber das ist doch ganz was anderes" umschwenken.