Saturday, 22. November 2008In großer Übereinstimmung mit der Bevölkerungsmehrheit
Blöd, jetzt hat sogar unser Innenminister die Umfrage der "Forschungsgruppe Wahlen" mitbekommen und sieht sich voll bestätigt:
Danach finden es 57 Prozent der Befragten richtig, dass das Bundeskriminalamt zukünftig entsprechende Onlinedurchsuchungen vornehmen können soll. Herrmann: "Diese Umfrage zeigt klar, dass Bayern, das als erstes Bundesland im Polizeiaufgabengesetz und im Verfassungsschutzgesetz die Möglichkeit der Onlinedurchsuchung vorgesehen hat, in großer Übereinstimmung mit der Bevölkerungsmehrheit handelt. Wir brauchen diese Regelung jetzt auch dringend auf Bundesebene. Ein Scheitern des BKA-Gesetzes wäre fatal." Herrmann bekräftigte, dass es sich bei der Online-Durchsuchung um wenige extreme Einzelfälle handelt. Mich hat die Umfrage auch irritiert. Die haben die Werte nach Parteianhängerschaft aufgeschlüsselt und die Anhänger der Linken sind zu 50% dafür! Ich kenne leider die Fragestellung nicht, beim ZDF bleibt auch kein Platz für viel Text in ihrer Flash-Präsentation, deshalb weiss ich nicht, ob es leicht war die Frage zu verstehen oder ob das Wort "Terror" mehrfach verwendet wurde oder der Begriff "heimlich" nicht erwähnt. Das muss man sich echt auf der Zunge zergehen lassen: Die Hälfte der Wähler einer vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung sind dafür, dass die Organe der inneren Sicherheit sich heimlich auf den Rechnern von Staatsfeinden umsehen. Und um noch mehr Verwirrung zu stiften, begründet man die Beobachtung der Linken unter anderem damit, dass die eine neue Stasi gründen wollen: Schäuble sagte, man habe gerade in Niedersachsen erlebt, dass es in der Linkspartei Menschen gebe, die sich die Stasi zurückwünschten [...] Diese hatte sich einen Staatssicherheitsdienst nach DDR-Vorbild zur Abwehr „reaktionärer Kräfte" beim Aufbau einer neuen Gesellschaft ausgesprochen. „Solche Leute, die mit unserer Grundordnung nichts zu tun haben, hat die Linke in Parlamente gebracht und hat sie auf ihren Listen", sagte schäuble. Das mit "Bayern, das als erstes Bundesland... die Möglichkeit der Onlinedurchsuchung vorgesehen hat" sollte der Herr Herrmann aber nicht zu oft sagen. Schliesslich war eines der Lieblingsargumente seines Bundesamtskollegen: Das neue BKA-Gesetz gibt dem Bundeskriminalamt die Instrumente, die seit Jahrzehnten jede Länderpolizei hat, weil im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger die Polizei Gefahren abwehren muss. Das geht doch nicht, dass der eine immer behauptet, jeder andere hätte es schon und der andere immer stolz verkündet, er sei der einzige, der es hat... Thursday, 13. November 2008Neues BKA-Gesetz
Der Bundestrojaner ist jetzt wohl erstmal beschlossene Sache, gestern ging er durch den Bundestag und der Bundesrat wird wohl kein Problem, selbst wenn sich die Länder mit FDP-Regierungsbeteiligung enthalten. Das nächste wirklich wichtige Wort wird dann das Verfassungsgericht sprechen.
Vielleicht sollten wir dieses Verfahren automatisieren. Bisher müssen die Kinder in der Schule immer dieses Schema unserer Gesetzgebung lernen. Dabei kommt dort weder der "Koallitionsausschuss" bei der Initiative noch das Verfassungsgericht bei der Verabschiedung vor. Dabei landet doch jedes Gesetz mit ein bisschen öffentlicher Aufmerksamkeit in Karlsruhe. Bisher können wir uns da immer auf den Herrn Baum von der FDP verlassen, der klagt dann schon dagegen. Aber was, wenn der mal krank ist oder sonst irgendwie ausfällt? Die Regierung ist sich ja sicher, dass Karlsruhe nichts am Gesetz zu mäkeln hat, nichtmal an der "Überprüfung" des privaten Kernbereichs durch drei Bundeskriminalbeamte (wovon einer das Amt des "Datenschutzbeauftragten" des BKA bekleidet). "100%" sagt Herr Schäuble und "Millimetergenaue Umsetzung der Vorgaben aus Karlsruhe" sagt Herr Wiefelspütz. Man wird sehen, die Mehrheit der Parlamentarier lag ja auch beim Luftsicherheitsgesetz mehrere Meter neben der verfassungsmässigen Ordnung und die Vorratsdatenspeicherung wird auch ein paar Prozentpunkte ihrer Grundgesetztreue verlieren. Beim Lesen des Protokolls fällt mir auf, dass ausschliesslich gute Reden voller Sorge um Freiheit und Bürgerrrechte gehalten wurden. Fast jeden Absatz kann man unterschreiben, unabhängig vom Redner. Der einzige Unterschied ist, dass man den einen glaubt und den anderen nicht. Thursday, 6. November 2008Neues zur Vorratsdatenspeicherung
Heute wurde eine neue Einstweilige Verfügung zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Im Wesentlichen bleibt die VDS. Auch ein Aussetzen der Verpflichtung der Provider, ab 1.1.09 die Daten ihrer Kunden verdachtunabhängig zu speichern kam nicht in Frage.
Verschärft wurde die Regel allerdings schon. Bisher durfte man die Daten der VDS nur zur Strafverfolgung bei schweren Straftaten abrufen. Jetzt mussten die Richter auch die Regel für die Prävention von Straftaten einschränken. Grund dafür ist das neue Bayerische Polizeiaufgabengesetz, wo sich unser Innenministerium freien Zugriff auf diese Daten gewähren wollte. Das ist natürlich streng verfassungskonform, sagt die Landesregierung. Den Verfassungsrichtern scheint das aber nicht so klar zu sein: Ins Gewicht fällt dabei, dass die durch die Vorschrift ermöglichte Nutzung der Daten sehr weit reicht und nur durch die nicht spezifizierte Voraussetzung der "Erheblichkeit", eingeschränkt wird. Durch den größer gewordenen Kreis abrufberechtigter Behörden und die Erweiterung des zulässigen Abrufszwecks erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für den Betroffenen, auf der Grundlage der durch einen Vorratsdatenabruf erlangten Erkenntnisse weiteren polizeilichen Maßnahmen wie Telekommunikationsüberwachungen, Beschlagnahmen und Wohnungsdurchsuchungen ausgesetzt zu werden, die ohne diese Erkenntnisse nicht durchgeführt worden wären. Dadurch wird das Vertrauen in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations und Gedankenaustauschs sowie das Vertrauen in den durch Art. 10 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz der Telekommunikation in erheblichem Maße eingeschränkt.
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