Wednesday, 19. March 2008Speichern, aber nicht beliebig verwenden
Und wieder konnte das Verfassungsgericht mit seiner einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung alle, wirklich alle glücklich machen:
Dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung muss ich übrigens recht geben, Frau Zypries hat uns ebenso wie ihre Kollegen Benneter, Gehb und S. Kauder belogen, als sie im Bundestag den Gesetzentwurf damit beworben hat "dass schwerste Kriminalität, terroristische Taten und organisierte Kriminalität wirksam bekämpft werden können." während gleichzeitig "und mittels Telekommunikation begangene Straftaten" im Gesetz stand. Eben auf dieses Mass der schweren Straftaten hat das Gericht die Auswertung der gespeicherten Daten jetzt zurechtgestutzt. Damit kann die Koalition wirklich zufrieden sein. Es wird zwar nicht das verwirklicht was sie ins Gesetz geschrieben haben, aber so ziemlich genau das, was sie uns immer erzählen wollten. Grund für Zypries Rücktritt ist das aber nicht unbedingt. Immerhin sieht sie ihren Fehler ein und erwähnt nun selbst in ihrer Pressemitteilung neben den schwersten Straftaten die "mittels Telekommunikation begangenen". Ich finde, das gilt als Entschuldigung. Ob der grosse Rest des Vorratsdatenspeicherung legal ist, wird sich noch zeigen müssen. Vorerst ist lediglich die Verwertung dieser Daten eingeschränkt auf schwere Straftaten (wobei man das "schwer" unterschiedlich beurteilen mag...), die Sammelei geht aber bis zum Hauptverfahren weiter. Erst dann wird über die Rechtmässigkeit der Speicherung selbst geurteilt. Bei der nächsten Verhandlung in dieser Sache muss die Bundesregierung übrigens berichten, wie wichtig die Speicherung in der kriminalistischen Praxis ist. Wir dürfen also erwarten, dass diesen Sommer viele Fälle allerschwerster Verbrechen ausschliesslich dank der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden können...
(Seite 1 von 1, insgesamt 1 Einträge)
|
KategorienVerwaltung des Blogs |