Wednesday, 25. April 2007Gartendurchsuchung online
Den Bundestrojaner gibts also schon, seit 2 Jahren schnüffeln unsere Geheimdienste damit rum und Grundlage ist eine Dienstanweisung vom Schily.
Aber es ist alles in Ordnung, weil Grundrechte werden nicht berührt und Terroristen chatten eh üblicherweise im Garten: Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2007, wonach für die Online-Durchsuchungen im Bereich der Strafprozessordnung eine formalgesetzliche Grundlage gefordert wurde, gelte für den nachrichtendienstlichen Einsatz nicht, erklärte der Vertreter des Kanzleramts. Man sehe in dem Vorgehen der Nachrichtendienste auch keine Eingriffe in die Artikel 10 und 13 des Grundgesetzes (GG): Da man nur auf Festplatten, aber nicht auf eine laufende Kommunikation zugreife, werde Artikel 10 (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) nicht berührt. Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Artikel 13 regele, werde nicht berührt, da es nicht um die Überwachung innerhalb der Wohnung stattfindender Vorgänge gehe, sondern etwa Laptops auch im Freien benutzt werden könnten. Ja dann ist ja alles in Ordnung. Hätte man aber auch gleich sagen können... Der Rest der Bundestagsmeldung ist einfach irgendwie surreal. Die FDP überlegt ernsthaft, ob vielleicht doch Computer geschützt sein können, bei schlechtem Wetter zum Beispiel Zudem würden Computer auch in geschlossenen Räumen ohne öffentlichen Zugang benutzt - damit sei Artikel 13 GG berührt. Und die Union findet eigentlich nichts schlimmes dabei, im bösen Internet auch ein bisschen böse zu sein Sie regte jedoch an, über eine Neuregelung des Artikels 13 GG nachzudenken und stellte die Frage, ob nicht der bisherige Schutzbereich der Wohnung auch Computer umfassen sollte. Allerdings gelte: Wer auf die Sicherheit des Internets vertraue, sei "arm dran". Wer mehr darüber lesen will, findet im rabenhorst einen guten Beitrag und ein paar Links zum Thema. Thursday, 19. April 2007Schöne Wortwahl
Aufgerüttelt von Überschriften wie
UMSTRITTENER GESETZENTWURF: Kabinett beschließt Vorratsdatenspeicherung Scharfe Reaktionen auf Kabinettsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung Kabinett: Umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschlossen Mehr Grundrechtsschutz bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen Wer sich die 190seitige Erklärung zum verbesserten Schutz unserer Grundrechte nicht antun möchte, findet übrigens bei der Zeit eine recht schöne Übersicht über die Pläne zur weiteren Verbesserung der inneren Sicherheit und den Stand der Umsetzung. Da vor allem unser Innenminister die treibende Kraft dahinter ist, haben die Leute bei der Zeit ihn auch in der Überschrift geehrt: Tuesday, 10. April 2007Höchstmaß an Datenschutz
Nichtmal eine Woche nach Eröffnung der Antiterrordatei hat der Focus schon Informationen über deren Inhalte. Dass der Herr Kurnaz dort gespeichert ist, sollte ja niemanden verwundern, die ganze Geschichte baut ja auf dem Prinzip auf "Leute von denen wir glauben, dass sie selbst, oder Leute die sie kennen ...". Verwunderlich ist vielmehr, dass der Focus das aus irgendwelchen Quellen erfährt und dann dazu auch von Bremer Sicherheitsbehörden Auskunft erhält:
Sicherheitsexperten in Bremen verweisen auf die Bundesbehörden. Ein hochrangiger Bremer Beamter sagte zu FOCUS: "Von uns hat Kurnaz niemand in die Anti-Terror-Datei eingestellt." Vielleicht ist das auch eine Ente vom Focus, bei dessen bekannter Nähe zu unseren Sicherheitsorganen ist das aber eher unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher erscheint mir eher, dass entgegen Schäubles Meinung über seine neue Datensammlung Zum anderen gewährleistet sie ein Höchstmaß an Datenschutz. Dieser Punkt ist mir besonders wichtig, da gelegentlich behauptet wird, die Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung gingen stets zulasten des Datenschutzes und der Freiheitsrechte. die Daten halt doch nicht gegen Verrat und Verkauf gesichert sind. Man sollte diesen Typen von den Geheimdiensten keine weiteren Daten anvertrauen. Sie können einfach nicht darauf aufpassen... Interessant wäre ja noch, ob die Focus-Info "ihn unter Ziffer 1b -- Mitglied einer unterstützenden Gruppierung -- in die neue Anti-Terror-Datei aufzunehmen" schon aus der "erweiterten Grunddatei" kommt, auf die Behörden nur auf Anfrage und mittels eines so genannten Verschlusssachen-Netzes, das es ermöglicht, auch bis zum Geheimhaltungsgrad "Geheim" eingestufte Daten in der Antiterrordatei sicher zu verarbeiten Zugriff haben.
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